Aufenthaltszweck festlegen
Studium, Arbeit, Ausbildung, Familie und Selbstständigkeit haben eigene Nachweise.
Das Visum folgt dem Zweck – nicht umgekehrt. Welches Visum für dich gilt, hängt davon ab, was du in Deutschland vorhast. Wer das Visum bestimmt, bevor der Zweck klar ist, beantragt das falsche – und beginnt das Verfahren von vorne.
Die Übersicht hilft, aus vielen Visumarten die passende Logik zu wählen, bevor du Dokumente sammelst.
Studium, Arbeit, Ausbildung, Familie und Selbstständigkeit haben eigene Nachweise.
Ein Antrag im falschen Weg wirkt schnell widersprüchlich.
Erst Visumart, dann Dokumente, Termin und Antrag.
Wie auf der Startseite: erst Richtung klären, dann Details entscheiden.
Für Fachkräfte mit anerkanntem ausländischem Abschluss, die ein konkretes Jobangebot von einem deutschen Arbeitgeber haben.
Jobangebot eines deutschen Arbeitgebers
Anerkannter Berufsabschluss oder Hochschulabschluss
Kein gesetzliches Mindestgehalt (außer bei Blue Card)
Für Hochschulabsolventen mit Jobangebot und Mindestgehalt. Schnellerer Weg zur Niederlassungserlaubnis als das Standard-Arbeitsvisum.
Anerkannter Hochschulabschluss (mind. 3 Jahre)
Mindestgehalt 2025: 45.300 € brutto/Jahr
Für Mangelberufe: 41.042 € brutto/Jahr
Für qualifizierte Fachkräfte, die noch kein Jobangebot haben. Erlaubt 6 Monate Aufenthalt zur Jobsuche in Deutschland.
Anerkannter Hochschulabschluss oder Berufsausbildung
Nachweis der Lebenshaltungskosten für 6 Monate
Gültig für 6 Monate, nicht verlängerbar
Neues Punktesystem (seit 2024): Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Deutschlandbezug werden bewertet. Erlaubt Jobsuche und Probearbeit.
Mind. 6 Punkte im Punktesystem
Anerkannte Qualifikation oder Hochschulabschluss
Probearbeit bis zu 2 Wochen erlaubt
Für internationale Studierende mit Zulassung an einer deutschen Hochschule. Setzt Zulassungsschreiben, Sperrkonto und Sprachnachweis voraus.
Zulassungsschreiben der Hochschule
Sperrkonto: mind. 934 €/Monat
Sprachnachweis (DSH, TestDaF oder Englisch)
Für internationale Bewerber mit unterschriebenem Ausbildungsvertrag bei einem deutschen Betrieb. Setzt den Vertrag voraus – nicht umgekehrt.
Unterschriebener Ausbildungsvertrag
Schulabschluss anerkannt oder bewertet (ZAB)
Deutschniveau B1–B2 (je nach Betrieb)
Für Praktika von bis zu 6 Monaten in Deutschland. Setzt eine Praktikumsvereinbarung mit einem deutschen Unternehmen voraus.
Praktikumsvertrag mit deutschem Unternehmen
Max. 6 Monate Aufenthaltsdauer
Nachweis der Lebenshaltungskosten
Für Ehepartner, Kinder und in bestimmten Fällen Eltern von Personen, die bereits einen gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland haben.
Bezugsperson hat gesicherten Aufenthalt
Ehegatten: mind. A1-Deutschkenntnisse
Ausreichender Wohnraum und Lebensunterhalt
Für Sprachkurse ohne Studienabsicht. Erlaubt Aufenthalt bis zu 12 Monaten für Deutsch lernen – wenn kein anderes Visum passt.
Kursbestätigung eines anerkannten Sprachkursanbieters
Nachweis der Lebenshaltungskosten
Max. 12 Monate, keine Erwerbstätigkeit
Für junge Erwachsene zwischen 18 und 26 Jahren, die als Au-pair in einer deutschen Gastfamilie leben und gleichzeitig Deutsch lernen.
Alter: 18–26 Jahre
Au-pair-Vertrag mit Gastfamilie
Grundkenntnisse Deutsch (A1) empfohlen
Für Unternehmer, die in Deutschland ein Unternehmen gründen oder eine Beteiligung halten wollen. Wirtschaftliches Interesse muss nachgewiesen werden.
Tragfähiger Businessplan
Ausreichend Eigenkapital oder Finanzierungsnachweis
Wirtschaftliches Interesse für Deutschland nachweisbar
Für Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Journalisten, Künstler und Übersetzer. Eigene Regelung im Vergleich zum klassischen Selbstständigen-Visum.
Freier Beruf nach deutschem Recht
Nachweis von Auftraggebern oder Verträgen
Anerkennung der Berufsqualifikation wo nötig
Für Wissenschaftler und Forscher, die an einer deutschen Forschungseinrichtung tätig sind. Schnellerer und vereinfachter Weg als das Standardarbeitsvisum.
Aufnahmevereinbarung mit Forschungseinrichtung
Promotionstitel oder gleichwertige Qualifikation
Vereinfachtes Verfahren – kein separater Arbeitsmarktzugang nötig
Für Fachkräfte, deren ausländischer Abschluss noch nicht anerkannt ist. Erlaubt Beschäftigung unter bestimmten Bedingungen während das Anerkennungsverfahren läuft.
Jobangebot in qualifikationsnahem Bereich
Laufendes Anerkennungsverfahren
Gehalt mindestens auf Tariflohn-Niveau
Das falsche Visum kann nicht vor Ort umgeschrieben werden. Wer einreist und feststellt, dass der Zweck nicht zum Visum passt, muss ausreisen und neu beantragen.
Du kennst jetzt alle Visumarten.
Lass klären, welches für deine Situation gilt.
Kostenfrei · Ohne Verpflichtung · 30–45 Minuten
Menschen, die wissen wollen, welches nationale Visum zur eigenen Situation passt.
Zweck, Nachweise und zuständige Auslandsvertretung vor Detailseiten klären.
Visumtyp prüfenStand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.