05.05 · Syrien — Visum & Aufenthalt in Deutschland

Syrien –
Visum für
Deutschland.

Syrische Staatsbürger benötigen grundsätzlich ein Visum für Einreise und Aufenthalt in Deutschland. Aufgrund der Lage gibt es erleichterte Zugänge (z. B. Schutzsuchende, § 22 AufenthG für Aufnahme aus dem Ausland). Dieser Leitfaden konzentriert sich auf die regulären Visumswege für Studium, Arbeit, Ausbildung und Familiennachzug.

Visumpflichtgrundsätzlich ja
ca. 12–24 WochenBearbeitungsdauer
Botschaft Beirut (Libanon)Vertretung für Syrien

Visumarten im Überblick

Welches Visum für welchen Zweck – Optionen für syrische Staatsbürger

Aufgrund der politischen Lage gibt es für syrische Staatsangehörige besondere Bestimmungen. Deutsche Auslandsvertretungen in der Region: Botschaft Beirut (Zuständig für Syrien), Visa-Anträge werden dort bearbeitet.

01 Visumtypen

Nationales Visum (Typ D) für längerfristige Aufenthalte

VisumartDauerZweckBesonderheit
Schengen-Visum (Typ C)max. 90 TageTourismus, Geschäftsreise, Familie besuchenNur in Ausnahmefällen möglich; strenge Prüfung der Rückkehrbereitschaft
Nationales Visum (Typ D)über 90 TageStudium, Arbeit, Ausbildung, Familiennachzug (auch humanitär)一道Erlaubt die beantragte Tätigkeit; häufig Kombination mit Schutzstatus
Visum zur Studienbewerbung6 MonateVorbereitung auf Aufnahmeprüfung / Bewerbung vor OrtSelten, da meist Voraufenthalte durch humanitäre Wege abgedeckt werden
Aufgrund der schwierigen Sicherheitslage in Syrien führt die deutsche Botschaft in Damaskus keine regulären Konsulardienste durch. Zuständig ist die Botschaft in Beirut (Libanon) oder in einigen Fällen die Botschaft in Amman (Jordanien). Die Bearbeitungszeiten sind sehr lang (12–24 Wochen).

Besondere Wege für syrische Staatsbürger

Humanitäre Aufnahme, Resettlement und § 22 AufenthG

Viele Syrerinnen und Syrer kommen über humanitäre Programme nach Deutschland – nicht über reguläre Visa. Diese Wege werden von den Behörden gesteuert.

02 Humanitäre Aufnahme

Resettlement, Kontingentflüchtlinge, Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten

  • Resettlement-Programm: UNHCR klassifiziert besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge; Deutschland nimmt jährlich Kontingente auf (i.d.R. Über den Bundesaufnahmeprogramm). Kein reguläres Visumverfahren.
  • Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten: Seit 2018 eingeschränkt möglich (monatliches Kontingent von 1.000 Personen). Voraussetzung: Kernfamilie (Ehepartner, minderjährige Kinder). Der Nachzug von Eltern ist kaum möglich.
  • § 22 AufenthG (Aufnahme aus dem Ausland): Kann durch Landesregierungen oder den Bund in Einzelfällen gewährt werden (meist individuelle Härtefälle).
Wenn du als syrischer Staatsbürger bereits einen Aufenthaltstitel in Deutschland (z. B. Asyl, subsidiärer Schutz) hast, gelten für die Familienzusammenführung besondere Regelungen. Hier beraten Fachanwälte und Migrationsberatungsstellen.

Studium in Deutschland

Studienvisum – Hochschulzugang, Anerkennung syrischer Abschlüsse, Sprachprüfungen

Syrische Studienbewerber benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung (syrisches Abitur + ggf. ein bis zwei Studienjahre) und ein Studienvisum. Die Anerkennung läuft über uni-assist oder direkt bei der Hochschule.

03 Studium

Abitur (Al-Shahada al-Thanawiya), Studienkolleg, Sprachc1, Finanzierung

  • Hochschulzugang: Das syrische Abitur (al-Shahada al-Thanawiya al-Amma) allein wird nicht anerkannt. Du benötigst zusätzlich ein einjähriges Studienkolleg in Deutschland oder ein erfolgreiches Erststudium in Syrien (1–2 Jahre). Die Datenbank anabin gibt orientierende Bewertungen.
  • Sprachniveau: Für die direkte Zulassung C1 (TestDaF 4×4, DSH-2). Für das Studienkolleg B2 ausreichend.
  • Finanzierungsnachweis: Sperrkonto mit 934 € pro Monat (11.208 € pro Jahr). Da viele syrische Staatsbürger über kein Bankkonto im Herkunftsland verfügen, gibt es Sonderregelungen: Guthaben auf einem deutschen Sperrkonto (über Fintiba/Expatrio) ist auch aus Drittländern möglich.
  • Anerkennungshürden: Fehlende Urkunden durch Kriegseinwirkung können durch eidesstattliche Versicherungen ersetzt werden – im Einzelfall prüfen.
Fehlende Originalzeugnisse sind ein häufiges Problem. Die Botschaft akzeptiert notariell beglaubigte Kopien oder erweiterte eidesstattliche Erklärungen. In Zweifelsfällen lohnt sich eine Vorabprüfung der Zulassung durch die Hochschule.

Arbeitsvisum für Fachkräfte

Arbeitsvisum – wenn ein Jobangebot vorliegt und der Abschluss anerkannt wird

Wie für andere Drittstaaten gilt auch für Syrer: Für eine Beschäftigung wird ein konkretes Jobangebot benötigt. Besonders gefragt sind Pflegekräfte, Ingenieure, IT-Fachkräfte und Handwerker.

04 Arbeit

Jobangebot, Anerkennung, Sprachlevel B1/B2

  • Berufsanerkennung: Syrische Berufsabschlüsse werden nach einer individuellen Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. Für reglementierte Berufe (Arzt, Ingenieur, Lehrer) ist die Anerkennung zwingend, für nicht reglementierte Berufe freiwillig, aber förderlich.
  • Sprachanforderungen: Je nach Berufsfeld B1 (Handwerk) bis B2/C1 (Akademische Berufe).
  • Vorrangprüfung: Für viele Berufe wird geprüft, ob ein Deutscher oder EU-Bürger vorrangig eingestellt werden kann. In Mangelberufen (Pflege, IT) wird diese Prüfung oft nicht durchgeführt.
  • Gehaltsuntergrenzen: Für Blaue Karte EU muss das Mindestgehalt (48.300 €) erreicht werden (Mangelberufe: 43.759 €).
Syrische Geflüchtete, die bereits in Deutschland sind und einen Aufenthaltstitel nach § 25 (Asyl) haben, können ohne Visum in eine Arbeitsstelle wechseln, sobald die Ausländerbehörde die Beschäftigung erlaubt. Für Neuzuwanderer aus Syrien gilt das reguläre Visumsverfahren.

Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Syrern

Ehegatten- und Kindernachzug – Sonderregelungen für subsidiär Schutzberechtigte

Für syrische Staatsbürger, die bereits in Deutschland leben (z. B. mit subsidiärem Schutz), gibt es erleichterte, aber auch stark eingeschränkte Bedingungen für den Familiennachzug.

05 Familiennachzug

A1-Zertifikat, Einkommen, Wohnraum, monatliches Kontingent

  • Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (§ 25 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 AufenthG): Seit 2018 stark eingeschränkt. Eine jährliche Kontingent von 1.000 Visa steht nur für Kernfamilien (Ehepartner, minderjährige Kinder) zur Verfügung. Es gibt lange Wartelisten.
  • Nachzug zu anerkannten Asylberechtigten / Flüchtlingen nach GFK: Diese Personen (meist §§ 25 Abs. 1 oder Abs. 2 AufenthG) haben ein uneingeschränktes Nachzugsrecht für Ehepartner und minderjährige Kinder – kein Kontingent.
  • Sprachnachweis für Ehepartner: In der Regel ist ein A1-Zertifikat vor Einreise erforderlich. Ausnahmen: wenn der Ehepartner bereits in Deutschland lebt und die Ehe vor der Flucht bestand.
  • Lebensunterhalt: Der in Deutschland lebende Syrer muss keinen festen Einkommensnachweis erbringen, wenn er Leistungen nach SGB II/III bezieht – der Nachzug ist dennoch möglich.
Die Wartezeiten für den Familiennachzug über das Kontingent für subsidiär Schutzberechtigte betragen oft 2–3 Jahre. Stattdessen können in bestimmten Fällen Visumverfahren nach § 22 AufenthG (Aufnahme aus dem Ausland) durch die Länder initiiert werden – juristische Beratung dringend empfohlen.

Häufige Fragen (syrische Staatsbürger)

FAQ – speziell für Antragsteller aus Syrien

Die häufigsten Unsicherheiten und praktische Tipps angesichts der besonderen Lage.

06 FAQ

Konkrete Antworten für Syrien

  • Wo beantrage ich ein Visum als syrischer Staatsbürger? – In der Regel bei der deutschen Botschaft in Beirut (Libanon) oder in Amman (Jordanien). Die Visumstelle in Damaskus ist geschlossen. Termine sind sehr knapp.
  • Was mache ich, wenn mir wichtige Urkunden fehlen (weil sie im Krieg verloren gingen)? – Du kannst eine eidesstattliche Versicherung abgeben und alternative Beweise (Zeugen, Fotos, Schulbescheinigungen) beibringen. Hochschulen und Botschaften prüfen kulant.
  • Kann ich aus einem anderen Land (z. B. Türkei) ein Visum für Deutschland beantragen? – Als syrischer Staatsbürger ohne Aufenthaltserlaubnis in diesem Land ist die Antragstellung nur bedingt möglich. Die Auslandsvertretungen prüfen den gewöhnlichen Aufenthalt. Meist musst du nach Beirut reisen.
  • Welche Sprachprüfungen kann ich in der Türkei/Libanon ablegen? – Goethe-Institute in Istanbul, Ankara, Izmir, Beirut bieten Prüfungen an. telc-Prüfungen sind verfügbar, aber seltener. Plane weit im Voraus.
  • Gibt es Sonderprogramme für syrische Studierende? – Ja, zum Beispiel das „Leadership for Syria“-Programm des DAAD, Stipendien der Bayer-Stiftung, Hilfsprogramme von Hochschulen. Recherchiere gezielt.

Nächste Schritte & ähnliche Länder

EGVorheriges Land

Ägypten – Visum Deutschland

TNNächstes Land

Tunesien – Visum Deutschland

WAlle Wege

Wege nach Deutschland – Übersicht

?Beratung

Persönliche Visumberatung für Syrer

Der Visumprozess für Syrer ist herausfordernd – aber mit Geduld und guter Beratung möglich.
Lass uns gemeinsam deine individuelle Visumstrategie besprechen.

Situation einschätzen

Kostenfrei · Ohne Verpflichtung · 30–45 Minuten

Redaktionelle Transparenz

Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.