03.03.03 · Visum-Antrag

Der Tag bei
der Botschaft.

Der Botschaftstermin ist nicht die Hürde – die Vorbereitung davor ist die Hürde. Wer vollständige Unterlagen mitbringt, das Interview ruhig und klar führt und weiß, was nach dem Gespräch kommt, hat keinen Grund zur Nervosität. Diese Seite beschreibt, was am Terminstag wirklich passiert und wie man mit jedem Ausgang umgeht.

15–45Minuten Gespräch
1–6 W.Bis zur Entscheidung
75 €Gebühr (nicht rückerstattet)

Ablauf am Terminstag

Was beim Botschaftstermin in dieser Reihenfolge passiert

Der genaue Ablauf variiert je nach Botschaft und Land – die Grundstruktur ist immer gleich.

01
Ankunft

Pünktlich erscheinen – mit allem dabei

15 Minuten vor dem Termin da sein – nicht früher, nicht später. Viele Botschaften haben Warteräume, aber keine Warteschlangen für Frühankommende. Alle Unterlagen vollständig und geordnet in einer Mappe mitbringen. Kopien und Originale getrennt – Originale obenauf. Handys abschalten oder auf lautlos stellen; in manchen Botschaften sind Kameras und elektronische Geräte nicht erlaubt.

→ Termin verpasst oder zu spät: Neutermin kann Monate dauern
02
Einlass & Sicherheitskontrolle

Einlasskontrolle, Sicherheitscheck, Warteraum

Reisepass und Terminbestätigung vorzeigen. Sicherheitskontrolle wie am Flughafen. Danach wartet man im Warteraum, bis der Name aufgerufen wird. Wartezeiten von 30–90 Minuten sind normal – auch bei pünktlichem Erscheinen. Ruhig bleiben, Unterlagen nochmals durchgehen.

Reisepass Terminbestätigung Vollständige Unterlagen
03
Urkundenabgabe

Unterlagen einreichen und Vollständigkeit prüfen lassen

In vielen Botschaften werden die Unterlagen zuerst an einem Schalter entgegengenommen und auf formale Vollständigkeit geprüft – noch vor dem eigentlichen Gespräch. Wenn hier ein Dokument fehlt, kann der Termin abgebrochen und ein neuer Termin verlangt werden. Deshalb: vorher doppelt prüfen. Die Gebühr (75 €) ist fällig unabhängig vom Ergebnis.

→ Fehlende Originale oder fehlende Übersetzungen = sofortige Absage
04
Das Gespräch

Interview mit dem Konsularbeamten – 15 bis 45 Minuten

Der Kernpunkt des Termins. Der Konsularbeamte stellt Fragen zum Aufenthaltszweck, den persönlichen Verhältnissen, den Plänen in Deutschland und der Rückkehrabsicht. Klar, ruhig und ehrlich antworten. Keine ausschweifenden Antworten – präzise und auf den Punkt. Bei Verständnisproblemen um Wiederholung bitten. Nicht spekulieren oder unklare Antworten geben.

Deutsch oder Englisch Dolmetscher möglich Ehrliche Antworten Präzise, nicht ausschweifend
05
Biometrie

Fingerabdrücke und biometrisches Foto

Meist im Anschluss an das Gespräch oder davor: Abnahme der Fingerabdrücke (digitaler Scanner) und biometrisches Foto – auch wenn eigene Fotos mitgebracht wurden. Gilt für alle Anträge auf Schengen-Visa und nationale Visa. Kinder unter 12 Jahren sind von der Fingerabdruckpflicht befreit.

06
Entscheidung

Wartezeit – keine sofortige Entscheidung am Terminstag

Die Entscheidung fällt in der Regel nicht am Terminstag. Der Reisepass wird einbehalten und das Visum nach Prüfung eingetragen. Dauer: 1–6 Wochen, je nach Visumtyp, Land und Arbeitsbelastung der Botschaft. In seltenen Fällen wird direkt am Termin ein Bescheid mitgeteilt. Auf eine Benachrichtigung per E-Mail oder Brief warten – nicht täglich nachfragen.

→ Pass ist während der Bearbeitung bei der Botschaft – keine Reisen möglich

Vorbereitung

IV

Was man vor dem Gespräch wissen muss

Dauer 15–45 Minuten
Sprache Deutsch oder Englisch
Ton Sachlich, ruhig, klar
Dolmetscher Auf Antrag möglich
Gebühr 75 € (nicht rückerstattet)

Das Botschaftsgespräch ist keine Prüfung – es ist ein Gespräch zur Feststellung der Antragsberechtigung. Der Konsularbeamte prüft nicht, ob man intelligent oder qualifiziert ist, sondern ob die Angaben im Antrag glaubwürdig und vollständig sind. Wer ehrlich antwortet und die Unterlagen im Griff hat, hat keinen Grund zur Nervosität.

Was man vorher wissen sollte

  • Den eigenen Antrag lesen – alle Angaben im Antragsformular auswendig kennen; Widersprüche zwischen Formular und Gespräch wirken sofort verdächtig
  • Das Hauptdokument kennen – Studienplatzzulassung, Ausbildungsvertrag oder Arbeitsvertrag: Inhalte, Fristen, Betrag, Arbeitgeber – auf Nachfrage ohne Zögern nennen können
  • Finanzierungsplan erklären können – wer zahlt was, woher kommt das Geld, wie viel ist auf dem Konto oder Sperrkonto
  • Rückkehrplan benennen – bei befristeten Visa: was ist der Plan nach Ablauf? Auch wenn es kein konkretes Datum gibt, glaubwürdige Antwort vorbereiten
  • Unterkunft kennen – Adresse, Vermieter oder Wohnheim, Kontakt – auf Nachfrage nennen können

Was im Gespräch helfen wird

  • Kurze, klare Antworten – nicht mehr als gefragt wird
  • Bei Unklarheit nachfragen, nicht raten
  • Alle Dokumente griffbereit – nicht hektisch suchen müssen
  • Emotionale Stabilität – Nervosität ist normal, Unruhe wirkt verdächtig
Falsche Angaben im Gespräch oder im Formular können zur dauerhaften Einreisesperre führen – auch wenn das Visum zunächst erteilt wird und der Fehler später entdeckt wird. Im Zweifel lieber zugeben, dass man etwas nicht genau weiß, als raten.

Was die Botschaft fragt

Typische Fragen je nach Visumstyp

Diese Fragen kommen in der Mehrheit der Gespräche – in dieser oder ähnlicher Form.

★ Alle Visumarten

Universelle Grundfragen – kommen immer

  • Was ist der Zweck Ihrer Reise nach Deutschland?
  • Wie lange planen Sie zu bleiben?
  • Wie finanzieren Sie Ihren Aufenthalt?
  • Haben Sie Familie oder Freunde in Deutschland?
  • Was planen Sie nach dem Ende des Aufenthalts?
  • Was ist Ihre aktuelle berufliche Situation im Heimatland?
  • Wurden Sie schon einmal von einem Schengen-Staat abgelehnt?

Diese Fragen sind Standard – ruhig und ohne Zögern beantworten.

Studienvisum § 16b

Fragen beim Studienvisum

  • An welcher Hochschule sind Sie zugelassen?
  • Was studieren Sie – und warum genau dieses Fach?
  • Warum Deutschland und nicht Ihr Heimatland?
  • Wie hoch sind die Studiengebühren?
  • Wer finanziert das Studium – und wie lange?
  • Was planen Sie nach dem Studienabschluss?
  • Wie hoch ist der Betrag auf dem Sperrkonto?

Zulassungsschreiben, Hochschulname und Studiengang auswendig kennen.

Ausbildungsvisum § 16a

Fragen beim Ausbildungsvisum

  • Welchen Beruf erlernen Sie?
  • Bei welchem Betrieb beginnen Sie die Ausbildung?
  • Wie hoch ist die monatliche Ausbildungsvergütung?
  • Wie lange dauert die Ausbildung?
  • Wie haben Sie den Ausbildungsplatz gefunden?
  • Welche Deutschkenntnisse haben Sie?
  • Was machen Sie nach dem Ausbildungsabschluss?

Betriebsname, Beruf, Vergütung und Ausbildungsdauer kennen.

Fachkräftevisum § 18a/b & Blaue Karte

Fragen beim Arbeitsvisum

  • Bei welchem Unternehmen arbeiten Sie?
  • Welche Position übernehmen Sie?
  • Wie hoch ist Ihr Jahresgehalt?
  • Liegt eine Anerkennung Ihres Abschlusses vor?
  • Haben Sie schon eine Wohnung in Deutschland?
  • Wann ist Ihr geplanter Arbeitsbeginn?
  • Wie wurden Sie auf diese Stelle aufmerksam?

Arbeitsvertrag, Unternehmen, Gehalt und Anerkennungsstatus kennen.

Familiennachzug § 30 / § 32

Fragen beim Familienvisum

  • Wie lange kennen Sie Ihren Partner / Ihr Kind / Ihre Eltern schon?
  • Wann und wo haben Sie geheiratet?
  • Wie oft haben Sie Ihren Partner seit der Heirat gesehen?
  • Was arbeitet Ihr Partner in Deutschland?
  • Wissen Sie, wo Sie in Deutschland wohnen werden?
  • Haben Sie Deutschkenntnisse? (A1 für Ehepartner-Nachzug)
  • Was planen Sie in Deutschland beruflich?

Kennenlerngeschichte, Hochzeitsdaten und A1-Zertifikat parat haben.

Chancenkarte § 20a

Fragen bei der Chancenkarte

  • Welche Qualifikation bringen Sie mit?
  • In welchem Bereich suchen Sie eine Stelle?
  • Wie finanzieren Sie die Zeit der Jobsuche?
  • Haben Sie bereits Kontakte zu deutschen Unternehmen?
  • Wie gut sind Ihre Deutschkenntnisse?
  • Was passiert, wenn Sie nach einem Jahr keine Stelle gefunden haben?
  • Warum suchen Sie die Stelle in Deutschland und nicht online?

Finanzierungsnachweis und Qualifikationsdokumente vollständig dabei haben.

Die drei möglichen Ausgänge

Was nach dem Termin passiert

Die Entscheidung fällt nicht am Terminstag. Was danach kommt, hängt davon ab, welches Ergebnis die Botschaft mitteilt.

★ Bestes Ergebnis

Visum wird erteilt

Die Botschaft trägt das Visum in den Reisepass ein und schickt ihn zurück – per Post oder zur Abholung. Dauer: 1–6 Wochen nach dem Termin, je nach Visumstyp und Arbeitsbelastung.

  • Reisepass mit eingetragenem Visum erhalten
  • Visumsauflagen und Gültigkeitsdatum prüfen
  • Einreise innerhalb des angegebenen Zeitfensters
  • Nach Einreise: Anmeldung innerhalb von 14 Tagen
  • Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen
× Ablehnung

Visum wird verweigert

Der Bescheid nennt den oder die Ablehnungsgründe. Den Bescheid sorgfältig lesen – die Gründe bestimmen den nächsten Schritt. Fehlende Unterlagen, unklare Finanzierung oder Zweifel an der Rückkehrabsicht sind häufige Gründe.

  • Ablehnungsgründe genau lesen und verstehen
  • Widerspruch einlegen (Frist beachten: meist 1–4 Wochen)
  • Oder: neue Unterlagen beschaffen und neu beantragen
  • Bei rechtlichen Fragen: Rechtsanwalt für Ausländerrecht
  • Neue Beantragung möglich – mit verbessertem Antrag
Nachforderung

Weitere Unterlagen verlangt

Die Botschaft bittet um zusätzliche Dokumente oder Klärungen – ohne endgültige Entscheidung. Das ist kein Ablehnung, aber eine Verzögerung. Schnell und vollständig reagieren.

  • Anforderungsschreiben lesen und genau verstehen
  • Fehlende Dokumente beschaffen – so schnell wie möglich
  • Antwortfrist der Botschaft einhalten
  • Vollständigkeit vor Einreichung nochmals prüfen
  • Verfahren läuft danach regulär weiter

Was schiefläuft

Fehler am Terminstag – und wie man sie vermeidet

Die meisten Probleme beim Botschaftstermin sind vermeidbar. Sie entstehen nicht im Gespräch – sie entstehen in der Vorbereitung davor.

01

Fehlende Originale – nur Kopien dabei

Kopien reichen nicht. Die Botschaft verlangt Originale von Zeugnissen, Urkunden und Zertifikaten – zusätzlich zu beglaubigten Übersetzungen. Wer nur Kopien mitbringt, kann den Termin nicht abschließen. Neuer Termin erforderlich.

Termin abgebrochen
02

Widersprüche zwischen Formular und Gespräch

Der Konsularbeamte hat das Antragsformular vor sich und vergleicht. Wer im Gespräch andere Zahlen, Daten oder Pläne nennt als im Formular, weckt sofort Misstrauen. Vor dem Termin das eigene Formular nochmals vollständig lesen.

Glaubwürdigkeitsverlust
03

Falsche oder unsichere Antworten über das Hauptdokument

Wer bei der Frage nach dem Gehalt, dem Studiengang oder dem Ausbildungsbetrieb zögert oder falsche Zahlen nennt, verliert sofort Vertrauen. Alle relevanten Zahlen und Fakten aus dem Hauptdokument auswendig kennen.

Ablehnung wahrscheinlich
04

Unprofessionelles Auftreten oder Nervosität, die wirkt wie Unsicherheit

Nervosität ist normal – aber wer auf einfache Fragen nicht antworten kann, den Blickkontakt vermeidet oder hektisch sucht, wirkt unvorbereitet oder unglaubwürdig. Vorbereitung und Rollenspiel zu Hause helfen erheblich.

Schlechtere Bewertung
05

Zu spät erschienen – Termin verpasst

Botschaftstermine sind strikt. Wer 5 Minuten zu spät kommt, verliert den Termin. Der nächste Termin kann Wochen oder Monate entfernt sein. Die Gebühr wird nicht erstattet. Immer 15–20 Minuten früher einplanen.

Neuer Termin nötig
06

Nach der Ablehnung nicht sofort gehandelt – Widerspruchsfrist versäumt

Bei einer Ablehnung gibt es meist eine kurze Frist für Widerspruch oder Klage – oft nur 1–4 Wochen. Wer die Frist verpasst, verliert das Recht auf Widerspruch. Den Bescheid sofort lesen, Frist notieren, ggf. Rechtsanwalt einschalten.

Rechtsmittel verwirkt
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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.