§ 16a AufenthG
Das Ausbildungsvisum setzt einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag voraus – nicht umgekehrt. Wer das Visum beantragt, bevor der Betrieb zugesagt hat, hat kein zentrales Dokument. Der Betrieb ist der erste Schritt. Das Visum ist der sechste.
Betrieb zuerst: Beruf wählen → Betrieb finden → Ausbildungsvertrag → Anerkennung → Visum → Einreise
Falsche Reihenfolge: Visum beantragen → kein Ausbildungsvertrag vorhanden → Ablehnung → Bewerbungsphase abgelaufen → 12 Monate Wartezeit
Falsche Reihenfolge: Deutschkurs buchen → kein Betrieb gefunden → Bewerbungsphase abgelaufen → Kurs war verfrüht → Zeit und Geld verloren
Was parallel läuft: Betriebssuche + Anerkennung + Deutschkurs können gleichzeitig laufen – sobald der Beruf feststeht
Voraussetzungen
Vier Dinge müssen vorliegen, bevor ein Botschaftstermin sinnvoll ist. Das wichtigste: der unterschriebene und bei der Kammer eingetragene Ausbildungsvertrag.
Was die Botschaft verlangt – und was davor geklärt sein muss
Ausbildungsvisum – weitere Details Voraussetzungen prüfenDer Ausbildungsvertrag ist das zentrale Dokument. Er muss von Bewerber und Betrieb unterschrieben und bei der zuständigen Kammer (IHK oder HWK, je nach Beruf) eingetragen sein. Ohne dieses Dokument kein Ausbildungsvisum – ohne Ausnahme.
Der ausländische Schulabschluss muss entweder über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewertet oder vom Betrieb direkt akzeptiert werden. In Mangelberufen akzeptieren manche Betriebe den Abschluss auch ohne formale ZAB-Bewertung. Den Betrieb direkt fragen, was er verlangt – bevor die Anerkennung beantragt wird.
Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Sprachniveau für das Ausbildungsvisum. Der Betrieb legt fest, was er erwartet – in der Praxis B1 bis B2, je nach Beruf und Branche. Manche Botschaften fragen nach Sprachkenntnissen im Interview, verlangen aber kein formales Zertifikat für das Visum selbst.
Die Ausbildungsvergütung muss ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Die Mindestvergütung 2025 beträgt 682 € im ersten Ausbildungsjahr. In der Regel reicht der Verweis auf die Vergütung im Ausbildungsvertrag. Zusätzliche Finanzmittel können bei niedrigen Vergütungen verlangt werden.
| Dokument | Hinweis |
|---|---|
| Gültiger Reisepass + 2 Kopien | Mind. 6 Monate über das Ende der Ausbildung gültig |
| 2 biometrische Lichtbilder | 35×45 mm, weißer Hintergrund, aktuell |
| Ausgefülltes Visumsformular | Online, ausgedruckt, unterschrieben |
| Ausbildungsvertrag + Kopie | Unterschrieben, bei IHK oder HWK eingetragen; beglaubigte Übersetzung ins Deutsche wenn auf Englisch |
| Schulzeugnis + beglaubigte Übersetzung | Vereidigte Übersetzung ins Deutsche |
| Anerkennungsdokument / ZAB-Bewertung | Falls der Betrieb eines verlangt; sonst ggf. entbehrlich |
| Lebenslauf auf Deutsch | Tabellarisch, mit Schulabschlüssen und Berufserfahrung |
| Krankenversicherungsnachweis | Gesetzliche KV – Auszubildende sind pflichtversichert; Beitrag wird anteilig vom Betrieb gezahlt |
| Visumsgebühr | 75 € in bar oder Karte (je nach Botschaft) |
Realistischer Zeitplan
Ausbildungsplätze werden einmal jährlich vergeben – wer die Bewerbungsphase verpasst, wartet 12 Monate.
Beruf wählen, Betriebe recherchieren
Ausbildungsberuf klären. Voraussetzungen prüfen. Deutschniveau des Berufs bestimmen und ggf. Kurs starten.
Bewerbungen versenden
Ausbildungsplätze für September werden ab Januar vergeben. Früh bewerben erhöht die Chancen erheblich. Bewerbungen an mehrere Betriebe gleichzeitig.
Zusage erhalten, Vertrag unterschreiben
Betrieb zusagt → Ausbildungsvertrag unterschreiben → bei IHK oder HWK eintragen lassen. Ohne Kammer-Eintragung kein Visum.
→ Gleichzeitig: ZAB-Anerkennung einleiten (4–12 Wochen Bearbeitungszeit)Botschaftstermin buchen
Sobald der Vertrag eingetragen ist: Termin buchen. In Ländern mit 10+ Wochen Wartezeit sofort handeln. Unterlagen parallel fertigstellen.
Botschaftsgespräch und Visumserteilung
Unterlagen vollständig mitbringen. Reisepass verbleibt bei der Botschaft. Bearbeitungszeit: 2–6 Wochen. Reise- oder Prüfungstermine in diesem Zeitraum vermeiden.
Einreise – Ausbildung beginnt
Wohnanmeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von 14 Tagen. Ausländerbehörde für Aufenthaltserlaubnis. Krankenkasse als Auszubildender anmelden – Beitrag wird anteilig vom Betrieb übernommen.
Anerkennung
Die Anerkennung des Schulabschlusses sollte parallel zur Betriebssuche eingeleitet werden – nicht erst nach der Vertragsunterschrift. 4–12 Wochen Bearbeitungszeit können den Visumsantrag verzögern.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) stellt eine Zeugnisbewertung aus. Sie gibt an, welchem deutschen Abschluss der ausländische entspricht. Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen. Gebühr: ca. 200 €. Empfohlen, wenn der Betrieb eine formale Bewertung verlangt.
Für zahlreiche Länder und Abschlüsse ist in der anabin-Datenbank eingetragen, welchem deutschen Abschluss sie entsprechen. Manche Betriebe akzeptieren den anabin-Nachweis ohne ZAB-Bewertung. Den Betrieb direkt fragen – bevor Zeit und Geld investiert werden.
In Mangelberufen (Pflege, Handwerk, Logistik) akzeptieren Betriebe das Originalzeugnis mit beglaubigter Übersetzung ohne formale Anerkennung. Das gilt besonders, wenn der Betrieb aktiv internationale Auszubildende sucht.
Der Antragsprozess
Den Beruf zuerst klären – dann erst Betriebe suchen. Bewerbungsphase März bis Mai für Ausbildungsstart September. Auf Portalen wie Ausbildung.de, der Bundesagentur für Arbeit oder direkt bei Betrieben bewerben.
Nach der Zusage: Vertrag unterschreiben und beim Betrieb auf die Kammer-Eintragung (IHK oder HWK) achten. Der eingetragene Vertrag ist die Grundlage des Visums. Den Eintragungsnachweis aufheben.
Ohne Kammer-Eintragung kein Ausbildungsvisum – auch bei unterschriebenem Vertrag.ZAB-Bewertung, anabin oder direkte Akzeptanz durch den Betrieb. 4–12 Wochen Bearbeitungszeit. Parallel zu Schritt 02 einleiten, nicht danach warten.
Sobald der Vertrag eingetragen ist: Termin buchen. In Ländern mit langer Wartezeit nicht auf vollständige Unterlagen warten. Termin zuerst – Unterlagen parallel fertigstellen.
Vollständige Checkliste abarbeiten. Beglaubigte Übersetzungen von vereidigtem Übersetzer. Keine Nachreichung beim Termin möglich. Ausbildungsvertrag und Kammer-Nachweis sind Pflicht.
Dauer: 20–40 Minuten. Fingerabdrücke, Foto, Dokumentenprüfung. Reisepass verbleibt bei der Botschaft. Bearbeitungszeit: 2–6 Wochen.
Wer den Termin zu spät bucht, verpasst den Ausbildungsstart im September.Wohnanmeldung innerhalb von 14 Tagen. Ausländerbehörde für Aufenthaltserlaubnis (§ 16a AufenthG). Krankenkasse als Auszubildender anmelden. Die Ausbildungsvergütung deckt anteilige KV-Beiträge – der Betrieb zahlt seinen Anteil.
Du hast den Ausbildungsvertrag und willst das Visum beantragen.
Lass klären, ob deine Unterlagen vollständig sind.
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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.