05.09 · Westbalkan-Staaten — Visum & Aufenthalt in Deutschland

Westbalkan –
Visum für
Deutschland.

Staatsbürger aus Bosnien-Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien, Albanien, Montenegro und Kosovo benötigen für Aufenthalte über 90 Tage ein Visum. Für Kurzaufenthalte (Tourismus, Geschäft) besteht für Kosovo-Bürger mit biometrischem Pass seit 2024 Visumfreiheit (Schengen-Regelung). Die Westbalkan-Regelung für Arbeitskräfte (Arbeitsvisum ohne Vorrangprüfung) erleichtert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erheblich.

Visumpflichtfür Langzeitaufenthalte
ca. 6–12 WochenBearbeitungsdauer
Westbalkan-Regelungerleichterte Arbeitsvisa

Visumarten & visumfreie Einreise

Übersicht: Wann benötige ich ein Visum – Ausnahmen für Kosovo (2024)

Seit dem 1. Januar 2024 können Bürger des Kosovo mit biometrischem Reisepass visumfrei in den Schengen-Raum einreisen (max. 90 Tage innerhalb von 180 Tagen). Für alle anderen Westbalkan-Staaten besteht weiterhin Visumpflicht für Kurzaufenthalte.

01 Einreisebestimmungen

Schengen-Visumfreiheit (nur Kosovo) – nationale Visa für Langzeitaufenthalte

LandKurzaufenthalt (max. 90 Tage)Langaufenthalt (Studium, Arbeit, Ausbildung)
Bosnien-HerzegowinaVisumpflichtNationales Visum (Typ D) erforderlich
SerbienVisumpflichtNationales Visum (Typ D) erforderlich
NordmazedonienVisumpflichtNationales Visum (Typ D) erforderlich
AlbanienVisumpflichtNationales Visum (Typ D) erforderlich
MontenegroVisumpflichtNationales Visum (Typ D) erforderlich
KosovoVisumfrei (mit biometr. Pass, seit 1.1.2024)Nationales Visum (Typ D) für Aufenthalte >90 Tage
Die Visumfreiheit für Kosovo gilt nur für Kurzaufenthalte bis 90 Tage. Für Arbeit, Studium oder Ausbildung über 90 Tage benötigen auch Kosovo-Bürger ein nationales Visum. Die Antragstellung erfolgt bei der deutschen Botschaft in Pristina.

Westbalkan-Regelung (Arbeitsvisum)

Erleichterte Arbeitsmigration für Bosnien, Serbien, Albanien, Nordmazedonien, Montenegro, Kosovo

Die Westbalkan-Regelung ermöglicht Bürgern dieser Staaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Das ist ein großer Vorteil.

02 Arbeitsvisum ohne Vorrangprüfung

Keine Prüfung, ob ein Deutscher/EU-Bürger vorrangig eingestellt werden kann

  • Voraussetzung: Konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland (keine Mindestqualifikation erforderlich).
  • Keine Vorrangprüfung: Die Bundesagentur für Arbeit prüft nicht, ob die Stelle auch mit einem Deutschen besetzt werden könnte – das beschleunigt das Verfahren erheblich.
  • Gültigkeitsdauer: Die Regelung gilt bis mindestens Ende 2025 (wird regelmäßig verlängert).
  • Zuständigkeit: Die Ausländerbehörde am Arbeitsort in Deutschland erteilt die Aufenthaltserlaubnis. Die Visumbeantragung erfolgt bei der Botschaft im Heimatland.
Die Westbalkan-Regelung erlaubt auch die Einreise zur Arbeitsplatzsuche für maximal 6 Monate (Jobsuchevisum). Voraussetzung: ein Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Das Visum kann bei der Botschaft beantragt werden.

Studium in Deutschland

Studienvisum – Anerkennung von Schulabschlüssen, Sprachkenntnisse, Finanzierung

Balkan-Abiturzeugnisse werden in der Regel anerkannt, wenn bestimmte Notenvoraussetzungen erfüllt sind. Für ein Studium ist in der Regel C1 erforderlich.

03 Studium

Hochschulzugang, Sprachc1, Finanzierung (Sperrkonto)

  • Hochschulzugang: Das Abitur aus Bosnien, Serbien, Albanien, Nordmazedonien, Montenegro oder Kosovo wird in der Regel als allgemeine Hochschulreife anerkannt (ggf. mit Notenbedingungen). Die Datenbank anabin gibt Auskunft.
  • Sprachnachweis: Für deutschsprachige Studiengänge C1 (TestDaF 4×4, DSH-2). Für englische Masterprogramme reicht IELTS 6.5/TOEFL 90.
  • Finanzierung: Sperrkonto mit 934 € pro Monat (11.208 € pro Jahr). Eröffnung über Fintiba, Expatrio oder eine Bank im Heimatland (möglich). Verpflichtungserklärung durch Drittperson in Deutschland ist ebenfalls möglich.
  • Besonderheit Kosovo: Da Kosovaren visumfrei einreisen können, ist die Studienvorbereitung einfacher (z. B. Besuch von Sprachkursen vor Studienbeginn).
Die Noten aus dem Balkan können umgerechnet werden. Bei schlechten Noten kann der Zugang zum gewünschten Studiengang erschwert sein. Ein Studienkolleg (1 Jahr) kann die Chancen verbessern.

Arbeit & Westbalkan-Regelung

Arbeitsvisum – massive Erleichterung durch Westbalkan-Regelung

Diese Regelung ist die schnellste und einfachste Möglichkeit für eine Beschäftigung in Deutschland. Sie gilt für alle Berufe – von Helfern bis zu Fachkräften.

04 Arbeit

Jobangebot, keine Vorrangprüfung, Sprachlevel A2/B1

  • Keine Vorrangprüfung: Die Bundesagentur für Arbeit prüft nicht, ob ein Deutscher/Europäer den Job bekommen könnte – das spart Monate.
  • Sprachnachweis: Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Praxis erwarten Arbeitgeber mindestens A2/B1. Für Pflegeberufe wird B2 benötigt.
  • Branchen mit hoher Nachfrage: Gastronomie, Logistik, Bau, Pflege, IT, Handwerk.
  • Visumbeantragung: Mit Arbeitsvertrag und Zustimmung der Bundesagentur (falls nötig) bei der Botschaft. Die Dauer beträgt ca. 4–8 Wochen.
Die Westbalkan-Regelung gilt für unbegrenzte Aufenthalte. Wer ein Arbeitsvisum über diese Regelung bekommt, kann nach 5 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen (Voraussetzung: B1-Deutsch, ausreichende Altersvorsorge).

Ausbildung / duales Studium

Ausbildungsvisum für junge Menschen aus dem Westbalkan

Eine duale Ausbildung ist ein hervorragender Weg in den deutschen Arbeitsmarkt. Die Westbalkan-Regelung gilt auch für Ausbildungsverhältnisse.

05 Ausbildung

Ausbildungsvertrag, Sprachniveau B1, keine Vorrangprüfung

  • Ausbildungsvertrag: Voraussetzung für das Visum (Ausbildungsdauer 2–3,5 Jahre).
  • Sprachniveau: In der Regel B1 (Goethe B1, telc B1). Für Ausbildungen mit viel Kundenkontakt (z. B. Verkauf, Hotellerie) wird B2 bevorzugt.
  • Alter: Praktisch unter 35 Jahre, aber keine gesetzliche Grenze.
  • Vorteil: Auch hier entfällt die Vorrangprüfung – das Verfahren ist schnell.
Ausbildungsplätze im technischen Bereich (Mechatronik, Elektronik, IT) sind besonders gefragt. Bewirb dich frühzeitig über EURES oder die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV).

Familiennachzug

Ehegatten und Kinder nachziehen – A1-Voraussetzung für Ehepartner

Der Nachzug für Familienmitglieder ist möglich, wenn die in Deutschland lebende Person einen gesicherten Aufenthaltstitel hat. Sprachnachweis A1 ist die wichtigste Hürde.

06 Familiennachzug

A1-Zertifikat, Nachweis der Ehe, Einkommen, Wohnraum

  • Ehepartner: Muss vor der Einreise ein A1-Zertifikat vorlegen (Goethe A1, telc A1, ÖSD A1). Ausnahmen: wenn der in Deutschland lebende Partner eine Blaue Karte EU besitzt oder die Ehe vor 2024 geschlossen wurde (Sonderregelungen für Kosovo?).
  • Nachweisdokumente: Eheurkunde (muss übersetzt und apostilliert sein), Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise des in Deutschland lebenden Partners (ca. 2.000 € netto für 3 Personen).
  • Kinder: Minderjährige unter 18 Jahren ziehen ohne Sprachprüfung nach.
Die A1-Prüfung kann in den jeweiligen Hauptstädten des Westbalkans abgelegt werden (Goethe-Institute oder telc-Prüfungszentren). Plane die Prüfung 2–3 Monate vor der Visumbeantragung ein.

Nächste Schritte & ähnliche Länder

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Iran – Visum Deutschland

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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.