§ 16e AufenthG
Das Praktikumsvisum nach § 16e AufenthG gilt nur für bestimmte Arten von Praktika in Deutschland. Ob ein Praktikum visumsrelevant ist, hängt von seiner Art, Dauer und dem Status des Bewerbers ab – nicht davon, dass es unbezahlt oder in einem Unternehmen stattfindet.
Welches Praktikum welches Visum braucht
Das Praktikumsvisum nach § 16e gilt nicht für jedes Praktikum. Typ und Status bestimmen, welche Regelung zutrifft.
Pflichtpraktikum im Studium
Im Rahmen eines ausländischen Hochschulstudiums vorgeschrieben. Das Praktikum ist Teil des Lehrplans. Max. 6 Monate. Studienimmatrikulierungsnachweis und Praktikumsvertrag nötig.
Braucht § 16eFreiwilliges Studiumspraktikum
Studienbegleitendes Praktikum ohne Pflicht-Charakter, aber nachweisbar im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Studium. Max. 6 Monate. Studiennachweis Pflicht.
Braucht § 16eBerufspraktikum nach dem Abschluss
Wer bereits einen Abschluss hat und danach als Praktikant arbeitet: kein § 16e, sondern § 18 AufenthG (Arbeitsvisum für Fachkräfte). Das Praktikumsvisum gilt nur für Studierende.
Braucht § 18Voraussetzungen
Das Praktikumsvisum nach § 16e ist eines der zugänglichsten Visa – aber es gilt ausschließlich für Studierende. Wer keinen aktiven Studierendenstatus hat, braucht das Arbeitsvisum nach § 18, nicht das Praktikumsvisum.
Studierendenstatus, Praktikumsvertrag und Finanzierung
Alternative: Studienvisum § 16b Berufspraktikum: § 18 ArbeitsvisumDas Praktikum muss während eines laufenden Studiums absolviert werden. Eine aktuelle Immatrikulierungsbescheinigung einer anerkannten Hochschule ist Pflicht. Wer sein Studium bereits abgeschlossen hat oder pausiert, kommt für § 16e nicht in Frage.
Entweder ist das Praktikum ein Pflichtpraktikum laut Studienordnung (nachweisbar durch das Schreiben der Hochschule) oder es steht inhaltlich erkennbar im Zusammenhang mit dem Studienfach. Ein IT-Student, der in einem Marketingunternehmen arbeitet, muss den Zusammenhang begründen können.
Ein schriftlicher Praktikumsvertrag mit dem deutschen Unternehmen muss vorliegen. Er muss Beginn, Ende, wöchentliche Arbeitszeit und die Tätigkeitsbeschreibung enthalten. Max. 6 Monate Gesamtdauer.
Die Botschaft prüft, ob die Finanzierung für die Praktikumsdauer gesichert ist. Praktikumsvergütungen werden berücksichtigt – auch ein unbezahltes Praktikum ist möglich, wenn der Lebensunterhalt anderweitig nachgewiesen wird. Richtwert: ca. 700–1.000 € pro Monat.
Unterlagen & Vergütung
Das Praktikumsvisum braucht weniger Dokumente als andere Visa. Der Praktikumsvertrag und der Studiennachweis sind die entscheidenden Dokumente.
Vollständige Liste und was zur Bezahlung gilt
| Dokument | Hinweis |
|---|---|
| Gültiger Reisepass + 2 Kopien | Mind. 6 Monate über das Praktikumsende gültig |
| 2 biometrische Lichtbilder | 35×45 mm, weißer Hintergrund, aktuell |
| Ausgefülltes Visumsformular | Online, ausgedruckt, unterschrieben |
| Immatrikulierungsbescheinigung | Aktuell und gültig für den Praktikumszeitraum; von ausländischer Hochschule |
| Praktikumsvertrag | Mit Start, Ende, Tätigkeitsbeschreibung, Wochenstunden und Vergütung oder Bestätigung unbezahlt |
| Nachweis des Studienzusammenhangs | Bei Pflichtpraktikum: Schreiben der Hochschule. Bei freiwilligem: Begründung des Zusammenhangs |
| Finanznachweis | Kontoauszüge oder Praktikumsvergütung als Nachweis; für unbezahlte Praktika: Eigenkapital oder Bürgschaft |
| Krankenversicherungsnachweis | Für gesamte Praktikumsdauer; gesetzliche KV oder private KV die Deutschland abdeckt |
| Visumsgebühr | 75 € (bar oder Karte, je nach Botschaft) |
Pflichtpraktika bis zu 3 Monaten können in Deutschland ohne Mindestlohn durchgeführt werden. Ab 4 Monaten gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Pflichtpraktika. Freiwillige Praktika unterliegen ab dem ersten Tag dem Mindestlohn (2025: 12,82 €/Stunde), wenn keine Ausnahme vorliegt.
| Praktikumsart | Mindestlohn-Pflicht | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflichtpraktikum bis 3 Monate | Kein Mindestlohn | Muss Pflicht-Charakter durch Studienordnung nachweisbar sein |
| Pflichtpraktikum ab 4 Monate | Mindestlohn Pflicht | 12,82 €/Stunde ab dem ersten Tag des 4. Monats |
| Freiwilliges Praktikum (alle Längen) | Mindestlohn Pflicht | Ab dem ersten Tag; Ausnahmen nur bei studienbegleitend bis 3 Monate |
| Orientierungspraktikum bis 3 Monate | Kein Mindestlohn | Nur wenn zur Berufsorientierung, keine Arbeitnehmerleistung im Vordergrund |
Kein aktiver Studierendenstatus – kein Praktikumsvisum. Wer seinen Abschluss bereits hat, braucht das Arbeitsvisum nach § 18 AufenthG.
Der Antragsprozess
Praktikumsplatz über Stellenportale, Unternehmenswebseiten oder Hochschulkontakte finden. Vertrag muss Startdatum, Enddatum, Wochenstunden und Tätigkeitsfeld enthalten. Bei Pflichtpraktikum: Schreiben der Hochschule einholen, das den Pflicht-Charakter bestätigt.
Immatrikulierungsbescheinigung muss während des gesamten Praktikumszeitraums gültig sein. Bei Pflichtpraktikum: zusätzlich das offizielle Schreiben der Hochschule, das die Pflicht im Studienplan bestätigt.
Die Immatrikulierungsbescheinigung muss auf Deutsch oder mit beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.Termin früh buchen – auch für das Praktikumsvisum können Wartezeiten 4–12 Wochen betragen. Alle Unterlagen vollständig vorbereiten. Beglaubigte Übersetzungen von vereidigtem Übersetzer.
Kurzes Gespräch. Die Botschaft prüft Studierendenstatus, Praktikumsvertrag und Finanzierung. Bearbeitungszeit: 2–6 Wochen.
Bei Aufenthalten über 3 Monate: Wohnanmeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von 14 Tagen. Das Praktikum darf nur für die im Vertrag vereinbarte Dauer ausgeübt werden. Eine Verlängerung über 6 Monate ist als § 16e-Visum nicht möglich.
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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.