03.02.13 · Praktikumsvisum

§ 16e AufenthG

Das Praktikums­visum.
Nicht jedes
Praktikum zählt.

Das Praktikumsvisum nach § 16e AufenthG gilt nur für bestimmte Arten von Praktika in Deutschland. Ob ein Praktikum visumsrelevant ist, hängt von seiner Art, Dauer und dem Status des Bewerbers ab – nicht davon, dass es unbezahlt oder in einem Unternehmen stattfindet.

max. 6 Mo.Dauer
75 €Visumsgebühr
§ 16eRechtsgrundlage

Welches Praktikum welches Visum braucht

Drei Praktikumstypen – nicht alle brauchen dieses Visum

Das Praktikumsvisum nach § 16e gilt nicht für jedes Praktikum. Typ und Status bestimmen, welche Regelung zutrifft.

§ 16e AufenthG · Dieses Visum

Pflichtpraktikum im Studium

Im Rahmen eines ausländischen Hochschulstudiums vorgeschrieben. Das Praktikum ist Teil des Lehrplans. Max. 6 Monate. Studienimmatrikulierungsnachweis und Praktikumsvertrag nötig.

Braucht § 16e
§ 16e AufenthG · Dieses Visum

Freiwilliges Studiumspraktikum

Studienbegleitendes Praktikum ohne Pflicht-Charakter, aber nachweisbar im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Studium. Max. 6 Monate. Studiennachweis Pflicht.

Braucht § 16e
§ 18 AufenthG · Anderes Visum

Berufspraktikum nach dem Abschluss

Wer bereits einen Abschluss hat und danach als Praktikant arbeitet: kein § 16e, sondern § 18 AufenthG (Arbeitsvisum für Fachkräfte). Das Praktikumsvisum gilt nur für Studierende.

Braucht § 18

Voraussetzungen

Was für das Praktikumsvisum gilt

Das Praktikumsvisum nach § 16e ist eines der zugänglichsten Visa – aber es gilt ausschließlich für Studierende. Wer keinen aktiven Studierendenstatus hat, braucht das Arbeitsvisum nach § 18, nicht das Praktikumsvisum.

01 Voraussetzungen

Studierendenstatus, Praktikumsvertrag und Finanzierung

Alternative: Studienvisum § 16b Berufspraktikum: § 18 Arbeitsvisum

1. Aktiver Studierendenstatus

Das Praktikum muss während eines laufenden Studiums absolviert werden. Eine aktuelle Immatrikulierungsbescheinigung einer anerkannten Hochschule ist Pflicht. Wer sein Studium bereits abgeschlossen hat oder pausiert, kommt für § 16e nicht in Frage.

2. Zusammenhang mit dem Studium

Entweder ist das Praktikum ein Pflichtpraktikum laut Studienordnung (nachweisbar durch das Schreiben der Hochschule) oder es steht inhaltlich erkennbar im Zusammenhang mit dem Studienfach. Ein IT-Student, der in einem Marketingunternehmen arbeitet, muss den Zusammenhang begründen können.

3. Praktikumsvertrag mit deutschem Unternehmen

Ein schriftlicher Praktikumsvertrag mit dem deutschen Unternehmen muss vorliegen. Er muss Beginn, Ende, wöchentliche Arbeitszeit und die Tätigkeitsbeschreibung enthalten. Max. 6 Monate Gesamtdauer.

4. Lebensunterhalt gesichert

Die Botschaft prüft, ob die Finanzierung für die Praktikumsdauer gesichert ist. Praktikumsvergütungen werden berücksichtigt – auch ein unbezahltes Praktikum ist möglich, wenn der Lebensunterhalt anderweitig nachgewiesen wird. Richtwert: ca. 700–1.000 € pro Monat.

Das Praktikumsvisum ist kein Weg zur Arbeit in Deutschland. Wer plant, nach dem Praktikum zu bleiben und zu arbeiten, braucht dafür ein separates Arbeitsvisum. Ein Wechsel von § 16e zu § 18 ist in Deutschland möglich, erfordert aber einen neuen Antrag bei der Ausländerbehörde.

Unterlagen & Vergütung

Was die Botschaft verlangt – und was zur Vergütung gilt

Das Praktikumsvisum braucht weniger Dokumente als andere Visa. Der Praktikumsvertrag und der Studiennachweis sind die entscheidenden Dokumente.

02 Unterlagen & Recht

Vollständige Liste und was zur Bezahlung gilt

DokumentHinweis
Gültiger Reisepass + 2 KopienMind. 6 Monate über das Praktikumsende gültig
2 biometrische Lichtbilder35×45 mm, weißer Hintergrund, aktuell
Ausgefülltes VisumsformularOnline, ausgedruckt, unterschrieben
ImmatrikulierungsbescheinigungAktuell und gültig für den Praktikumszeitraum; von ausländischer Hochschule
PraktikumsvertragMit Start, Ende, Tätigkeitsbeschreibung, Wochenstunden und Vergütung oder Bestätigung unbezahlt
Nachweis des StudienzusammenhangsBei Pflichtpraktikum: Schreiben der Hochschule. Bei freiwilligem: Begründung des Zusammenhangs
FinanznachweisKontoauszüge oder Praktikumsvergütung als Nachweis; für unbezahlte Praktika: Eigenkapital oder Bürgschaft
KrankenversicherungsnachweisFür gesamte Praktikumsdauer; gesetzliche KV oder private KV die Deutschland abdeckt
Visumsgebühr75 € (bar oder Karte, je nach Botschaft)

Vergütung: Was gilt

Pflichtpraktika bis zu 3 Monaten können in Deutschland ohne Mindestlohn durchgeführt werden. Ab 4 Monaten gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Pflichtpraktika. Freiwillige Praktika unterliegen ab dem ersten Tag dem Mindestlohn (2025: 12,82 €/Stunde), wenn keine Ausnahme vorliegt.

PraktikumsartMindestlohn-PflichtHinweis
Pflichtpraktikum bis 3 MonateKein MindestlohnMuss Pflicht-Charakter durch Studienordnung nachweisbar sein
Pflichtpraktikum ab 4 MonateMindestlohn Pflicht12,82 €/Stunde ab dem ersten Tag des 4. Monats
Freiwilliges Praktikum (alle Längen)Mindestlohn PflichtAb dem ersten Tag; Ausnahmen nur bei studienbegleitend bis 3 Monate
Orientierungspraktikum bis 3 MonateKein MindestlohnNur wenn zur Berufsorientierung, keine Arbeitnehmerleistung im Vordergrund
Wer als Praktikant Mindestlohnanspruch hat und dieser nicht bezahlt wird, hat Anspruch auf Nachzahlung und kann das beim Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) melden. Das betrifft auch internationale Praktikanten mit § 16e-Visum.
Wichtig

Kein aktiver Studierendenstatus – kein Praktikumsvisum. Wer seinen Abschluss bereits hat, braucht das Arbeitsvisum nach § 18 AufenthG.

Der Antragsprozess

Fünf Schritte vom Praktikumsvertrag bis zur Einreise.

01
Praktikum sichern

Praktikumsvertrag mit deutschem Unternehmen abschließen

Praktikumsplatz über Stellenportale, Unternehmenswebseiten oder Hochschulkontakte finden. Vertrag muss Startdatum, Enddatum, Wochenstunden und Tätigkeitsfeld enthalten. Bei Pflichtpraktikum: Schreiben der Hochschule einholen, das den Pflicht-Charakter bestätigt.

02
Hochschulnachweis

Aktuelle Immatrikulierungsbescheinigung und Studienzusammenhangs-Nachweis einholen

Immatrikulierungsbescheinigung muss während des gesamten Praktikumszeitraums gültig sein. Bei Pflichtpraktikum: zusätzlich das offizielle Schreiben der Hochschule, das die Pflicht im Studienplan bestätigt.

Die Immatrikulierungsbescheinigung muss auf Deutsch oder mit beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
03
Termin & Unterlagen

Botschaftstermin buchen und alle Unterlagen fertigstellen

Termin früh buchen – auch für das Praktikumsvisum können Wartezeiten 4–12 Wochen betragen. Alle Unterlagen vollständig vorbereiten. Beglaubigte Übersetzungen von vereidigtem Übersetzer.

04
Botschaft

Botschaftsgespräch

Kurzes Gespräch. Die Botschaft prüft Studierendenstatus, Praktikumsvertrag und Finanzierung. Bearbeitungszeit: 2–6 Wochen.

05
Einreise

Einreisen und Praktikum beginnen

Bei Aufenthalten über 3 Monate: Wohnanmeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von 14 Tagen. Das Praktikum darf nur für die im Vertrag vereinbarte Dauer ausgeübt werden. Eine Verlängerung über 6 Monate ist als § 16e-Visum nicht möglich.

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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.