Der Ehegattennachzug ist der häufigste Familiennachzugsfall und gleichzeitig der am häufigsten falsch eingeschätzte. Das A1-Spracherfordernis überrascht viele – genau wie die langen Wartezeiten bei manchen Botschaften. Wer das A1-Zertifikat nicht rechtzeitig macht, verzögert den Nachzug um Monate. Wer zu früh beantragt, riskiert eine Ablehnung.
Voraussetzungen
Der Ehegattennachzug nach § 30 AufenthG setzt mehrere Bedingungen voraus, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen. Keine Ausnahme bei Wohnraum, keine Ausnahme beim Lebensunterhalt – und in den meisten Fällen keine Ausnahme beim A1-Nachweis.
Fünf Pflichtbedingungen – alle müssen gleichzeitig erfüllt sein
Die in Deutschland lebende Person muss einen Aufenthaltstitel haben, der den Ehegattennachzug erlaubt. Für Fachkräfte mit Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit (§ 18a/b) und Personen mit Niederlassungserlaubnis ist das der Fall. Bei Studierenden gelten eingeschränkte Bedingungen. Wer nur ein befristetes Studienvisum hat und noch keinen stabilen Einkommensnachweis vorweisen kann, wird Schwierigkeiten haben.
Der nachziehende Ehepartner muss sich auf einfache Art auf Deutsch verständigen können – Niveau A1 nach GER. Das Zertifikat muss bei der Botschaft vorgelegt werden. Goethe-Institut A1, telc A1 oder ÖSD A1 werden akzeptiert. Den A1-Kurs und die Prüfung im Heimatland absolvieren – bevor der Botschaftstermin beantragt wird.
Die Wohnung in Deutschland muss ausreichend groß sein. Die Ausländerbehörden orientieren sich an der Faustregel von ca. 12 qm Wohnfläche pro Person. Ein Ehepaar braucht also mindestens eine 24-qm-Wohnung – in der Praxis deutlich mehr, da auch Küche und Bad mitgerechnet werden.
Die in Deutschland lebende Person muss nachweisen, dass der Lebensunterhalt der gesamten Familie ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist. Relevant: aktuelles Gehalt, Mietkosten, Krankenversicherung. Bürgergeld oder ähnliche Sozialleistungen schließen den Ehegattennachzug grundsätzlich aus.
Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Antrags rechtsgültig bestehen. Beide Ehepartner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, kann die Botschaft eine Anerkennung der Ehe nach deutschem Recht verlangen. Standesamtliche Eheschließung oder Kirchenbucheintrag mit Apostille.
Unterlagen
Die Unterlagen kommen von zwei Seiten: Die in Deutschland lebende Person muss bestimmte Dokumente beisteuern. Der nachziehende Ehepartner reicht den Antrag bei der Botschaft ein. Unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen oder Ablehnung.
Vollständige Liste – beide Seiten müssen liefern
| Dokument | Wann verlangt |
|---|---|
| Nachweis über Scheidung / Tod früherer Ehepartner | Wenn eine frühere Ehe bestand – Scheidungsurteil mit Apostille oder Sterbeurkunde |
| Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder | Falls Kinder mitziehen oder familiäre Bindung nachgewiesen werden soll |
| Motivationsschreiben / Erklärung zur Eheschließung | Manche Botschaften verlangen Erklärung zum Kennenlernen und zur Beziehungsgeschichte |
| Fotos der Eheschließung oder gemeinsame Dokumente | Bei Verdacht auf Scheinehe – zusätzlicher Nachweis der echten Beziehung |
| Nachweis über gemeinsamen Aufenthalt | Chat-Verläufe, Reisepässe, Buchungen – bei Langstreckenbeziehungen |
Botschaft · Wartezeiten 2025
Der häufigste Zeitverlust beim Ehegattennachzug ist nicht das A1-Zertifikat – es ist der Botschaftstermin. In vielen Ländern warten Antragsteller Monate auf einen Termin. Den Termin buchen, sobald der Plan feststeht.
12–24 Wochen
Indien (Delhi, Mumbai, Chennai, Kalkutta), Pakistan, Bangladesh, Sri Lanka – extrem hohe Nachfrage, besonders für Ehegattenvisa
Termin sofort buchen. A1-Kurs parallel starten. Alle Standorte prüfen – manchmal erhebliche Unterschiede.
8–20 Wochen
Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Libyen – sehr hohe Nachfrage; Ehegattenvisa ein häufiger Visatyp
Frühzeitig buchen. Unterlagen in der Wartezeit fertigstellen. Termin nicht absagen – neu buchen kann Monate dauern.
6–14 Wochen
Türkei, Iran, Irak, Syrien (Beirut-Route), Jordanien, Libanon – regional sehr unterschiedlich
Türkische Staatsbürger: kein A1 bei Hochschulabschluss prüfen. Termin online buchen und sofort bestätigen.
6–16 Wochen
Nigeria, Ghana, Kenia, Äthiopien, Kamerun, Senegal – wenige Botschaftsstandorte, teils hohe Nachfrage
Prüfen, ob Antrag bei einer anderen Botschaft in der Region möglich ist. Apostille-Anforderungen früh klären.
2–6 Wochen
Ukraine, Georgien, Serbien, Bosnien, Kosovo, Albanien, Nordmazedonien – tendenziell kürzere Wartezeiten
Auch hier: früh buchen. Saisonale Schwankungen beachten – Sommer ist Hochsaison.
4–10 Wochen
Vietnam, Philippinen, Indonesien, Thailand, China, Korea – sehr unterschiedlich je nach Botschaftsstandort
Online-Termine täglich prüfen – Stornierungen werden kurzfristig frei. Mehrere Stadtstandorte vergleichen.
Nach der Einreise
Das Visum ist nicht der Aufenthaltstitel – es ist die Einreiseerlaubnis. Der eigentliche Aufenthaltstitel muss nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Termin so früh wie möglich buchen – vor der Einreise, wenn möglich.
Erste 14 Tage – was Pflicht ist und was sinnvoll ist
Wohnanmeldung beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde – Pflicht innerhalb von 14 Tagen nach Einzug. Mitzubringen: Personalausweis/Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters (Pflichtdokument). Ohne Anmeldung kein Steuer-ID, kein Bankkonto, keine Krankenversicherung.
Das Ehegattenvisum gilt in der Regel für 3–6 Monate. Vor Ablauf muss die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung bei der Ausländerbehörde beantragt sein. Nicht nach Ablauf – dann droht eine Duldung oder Ausreisepflicht. Termin so früh wie möglich buchen, da Wartezeiten 6–12 Wochen betragen können.
Nachgezogene Ehepartner können über den in Deutschland arbeitenden Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kostenlos familienversichert werden – wenn der Partner GKV-Mitglied ist und der Ehepartner kein eigenes Einkommen über der Grenze von ca. 505 € pro Monat hat. Sofort bei der Krankenkasse des Partners anmelden.
Nachgezogene Ehepartner haben in der Regel das Recht, in Deutschland zu arbeiten – unabhängig vom Beruf und Bildungsabschluss. Das Arbeitsrecht gilt von Beginn an, sobald die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung erteilt wurde. Einschränkungen können in Sonderfällen auf den Aufenthaltstitel aufgedruckt sein – immer prüfen.
Nachgezogene Ehepartner aus Nicht-EU-Ländern haben Anspruch auf den staatlich geförderten Integrationskurs (A1–B1, 700 Stunden). Für bestimmte Aufenthaltstitel ist er Pflicht. Den Kurs so früh wie möglich anmelden – Wartelisten bei Kursträgern können mehrere Monate betragen.
Typische Fehler
A1-Kurs erst nach dem Botschaftstermin beginnen
Der A1-Kurs dauert 2–4 Monate, die Prüfung muss dann noch bestanden werden. Wer erst mit dem Kurs anfängt, wenn der Botschaftstermin schon da ist, verzögert den Nachzug um Monate. Den A1-Kurs starten, sobald klar ist, dass der Nachzug geplant ist – parallel zur Stabilisierung des eigenen Status.
Zu kleiner Wohnraum beim Antrag
Viele unterschätzen die Wohnraumanforderung. Ein WG-Zimmer oder eine 30-qm-Wohnung reicht für ein Ehepaar nicht – auch wenn es günstiger wäre. Bevor der Antrag gestellt wird, eine größere Wohnung finden oder nachweisen, dass die aktuelle Wohnung ausreichend ist. Den Grundriss oder die qm-Bestätigung vom Vermieter einholen.
Nachzug beantragen, bevor der eigene Status stabil ist
Wer in Deutschland noch kein ausreichendes Einkommen hat oder einen befristeten Vertrag mit wenigen Monaten Laufzeit, bekommt den Nachzug nicht genehmigt. Den Lebensunterhalt der gesamten Familie realistisch durchrechnen – und erst dann beantragen, wenn er gesichert nachweisbar ist.
Heiratsurkunde ohne Apostille oder Übersetzung
Eine einfache Kopie der Heiratsurkunde reicht nicht. Die Urkunde braucht eine Apostille (Beglaubigung nach dem Haager Übereinkommen) und eine vereidigte Übersetzung ins Deutsche. Je nach Herkunftsland kann die Apostille Wochen dauern. Frühzeitig beantragen.
Ausländerbehörde-Termin zu spät gebucht
Das Visum läuft nach 3–6 Monaten ab. Wer den Termin bei der Ausländerbehörde erst nach der Einreise sucht, stellt fest: Wartezeiten von 6–12 Wochen. Termin vor oder unmittelbar nach der Einreise buchen. Bei einer Fiktionsbescheinigung des Amts gilt der Aufenthalt als geduldet – trotzdem keine Zeit verlieren.
Nächste Schritte
Du kennst die Voraussetzungen für den Ehegattennachzug.
Lass klären, ob deine Situation alle Bedingungen erfüllt.
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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.