03.04.01 · Wohnanmeldung

Die Wohn­anmeldung.
Schritt Eins.

Die Wohnanmeldung beim Einwohnermeldeamt ist der erste und wichtigste Schritt nach der Einreise. Ohne Meldebestätigung gibt es keine Steuer-ID, kein reguläres Bankkonto, keine Krankenversicherungsanmeldung und keine Aufenthaltserlaubnis. Alles andere hängt daran – und die Frist beträgt 14 Tage ab Einzug.

14 TageFrist nach Einzug
0 €Kosten
§ 17 BMGBundesmeldegesetz

Schritt für Schritt

So läuft die Wohnanmeldung ab

Fünf Schritte von der Einreise bis zur Meldebestätigung. Die Reihenfolge ist zwingend – nicht umkehrbar.

01
Sofort nach Einreise

Termin online buchen – bevor alles andere

Terminbuchung erfolgt online über das jeweilige Stadtportal. In Berlin, München und Hamburg ist ein Termin zwingend nötig – ohne Termin kein Einlass. Termin so früh wie möglich buchen, idealerweise noch vor der Einreise, sobald die genaue Wohnadresse bekannt ist. In Berlin sind 4–10 Wochen Wartezeit normal. Wer erst nach der Einreise bucht, riskiert die 14-Tage-Frist.

Berlin: service.berlin.de München: muenchen.de/bürgerbüro Hamburg: hamburg.de/kundenzentren
→ Termin buchen, auch wenn Unterlagen noch nicht komplett sind
02
Vor dem Termin

Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter holen

Das häufigste Problem am Schalter: die Wohnungsgeberbestätigung fehlt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 19 BMG) und kann nicht durch andere Dokumente ersetzt werden. Der Vermieter, Hauptmieter oder die Wohnheimverwaltung muss sie unterschreiben – ohne Ausnahme. Vermieter sind gesetzlich zur Ausstellung verpflichtet.

Name des Wohnungsgebers Adresse der Wohnung Einzugsdatum Unterschrift Wohnungsgeber
03
Vor dem Termin

Anmeldeformular ausfüllen

Das Anmeldeformular (Anmeldung bei der Meldebehörde) ist als PDF auf der Website des jeweiligen Bürgerbüros downloadbar. Vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitbringen. In manchen Städten ist es auch am Schalter erhältlich – aber das kostet Zeit und birgt das Risiko, wichtige Informationen nicht zur Hand zu haben. Auch für Kinder muss je ein Formular ausgefüllt werden.

04
Am Terminstag

Persönlich erscheinen – mit allen Unterlagen

Anmeldung erfolgt persönlich beim Einwohnermeldeamt – nicht per Post, nicht online, nicht durch einen Vertreter (Ausnahmen für nicht reisefähige Personen möglich). Pünktlich erscheinen; viele Bürgerämter haben strenge Zeitfenster. Alle Dokumente geordnet mitbringen: Pass oder Ausweis, Anmeldeformular, Wohnungsgeberbestätigung.

→ Kein Termin + kein Einlass = neuer Termin nötig, Frist läuft weiter
05
Nach dem Termin

Meldebestätigung erhalten – sofort kopieren

Die Meldebestätigung (Bescheinigung über die Anmeldung) wird am Terminstag direkt ausgehändigt. Mehrere Kopien anfertigen – sie wird für Ausländerbehörde, Bankkonto, Krankenversicherung und weitere Behördengänge benötigt. Die Steuer-ID kommt automatisch per Brief 2–4 Wochen nach der Anmeldung an die gemeldete Adresse.

Kopien anfertigen Steuer-ID kommt per Post ABH-Termin buchen Bank informieren

Das Pflichtdokument

WGB

Die Wohnungsgeberbestätigung – ohne geht gar nichts

Die Wohnungsgeberbestätigung ist das einzige Dokument, das dem Bürgeramt beweist, dass man tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnt. Ohne sie ist keine Anmeldung möglich – kein Ersatz, keine Ausnahme. Sie ist in § 19 Bundesmeldegesetz vorgeschrieben.

Wer stellt sie aus?

  • Eigentümer / professioneller Vermieter – bei normalem Mietverhältnis; Vermieter ist gesetzlich zur Ausstellung verpflichtet; Verweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit
  • Hauptmieter bei Untermiete oder WG – der Hauptmieter gilt als Wohnungsgeber für den Untermieter; jede Person in der WG braucht eine eigene Bestätigung
  • Studentenwohnheim / Wohnheimverwaltung – das Wohnheim stellt die Bestätigung aus; direkt bei der Verwaltung anfragen
  • Freunde oder Familie – wer vorübergehend bei Bekannten wohnt, braucht deren Unterschrift als Eigentümer oder Hauptmieter

Was muss draufstehen?

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers (= Person, die bestätigt)
  • Vollständige Adresse der Wohnung (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Einzugsdatum – das tatsächliche Datum des Einzugs
  • Name(n) der einziehenden Person(en)
  • Datum und Unterschrift des Wohnungsgebers

Formular oder Freitext?

Es gibt kein bundesweit einheitliches Pflichtformular. Die meisten Bürgerämter stellen eigene Formulare bereit, die heruntergeladen werden können. Freitext auf einem normalen Blatt ist ebenfalls gültig, solange alle oben genannten Angaben enthalten sind. Das Formular des jeweiligen Bürgeramts zu nutzen ist empfehlenswert – es enthält alle Pflichtfelder und wird problemlos akzeptiert.

Wer die Bestätigung nicht erhält – weil der Vermieter sich weigert oder nicht erreichbar ist – kann das Bürgeramt informieren und eine Anmeldung unter Vorbehalt beantragen. Der Vermieter wird dann von der Behörde kontaktiert. Im Zweifelsfall Rechtsberatung einschalten: Verweigerung der Bestätigung ist bußgeldbewehrt.

Terminverfügbarkeit 2025 · Städte

Wartezeiten beim Bürgeramt – nach Stadt

Alle Angaben sind Richtwerte. Saisonale Peaks (September–Oktober zum Semesterbeginn) können die Wartezeit um 30–50 % verlängern.

Stadt / Amt
Wartezeit
Buchungsportal
Tipp
BerlinBürgeramt (Landesamt für Bürger- und Ordnungsaufg.)
4–10 W.
service.berlin.de
Täglich 08:00 Uhr neue Slots. Stornierungen beobachten. Verschiedene Standorte vergleichen – Außenbezirke (Lichtenberg, Reinickendorf) oft kürzer als Mitte.
MünchenKreisverwaltungsreferat (KVR) – Bürgerbüro
3–8 W.
muenchen.de
Alle Bürgerbüro-Standorte vergleichen. Außenbezirke (Pasing, Moosach) oft schneller als das Zentrum. Stornierungsalerts einrichten.
HamburgKundenzentren der Bezirksämter
2–5 W.
hamburg.de/kundenzentren
Alle 7 Bezirksämter vergleichen. Harburg und Bergedorf tendenziell kürzer als Altona oder Mitte.
Frankfurt am MainBürgeramt – mehrere Standorte
2–4 W.
frankfurt.de/bürgerservice
Außenstellen wie Sachsenhausen oder Nordend oft schneller als die Hauptstelle in der Innenstadt.
KölnBürgeragentur – Stadtbezirke
2–4 W.
buergerbuero.koeln.de
9 Stadtbezirke – Standort im eigenen Stadtbezirk wählen; bei langen Wartezeiten anderen Bezirk prüfen.
Stuttgart, Düsseldorf, Essen, DresdenMittelgroße Großstädte
1–3 W.
Stadtportale
Deutlich kürzere Wartezeiten als Berlin/München. Telefonische Terminvereinbarung teils möglich.
Kleinere Städte & GemeindenUnter 100.000 Einwohner
0–2 W.
Stadtwebsite
Häufig Laufkundschaft ohne vorherigen Termin möglich. Telefonisch kurz anfragen.

Aktuelle Terminverfügbarkeit immer direkt auf dem jeweiligen Stadtportal prüfen. In Berlin und München werden Stornierungen täglich um 08:00 Uhr freigegeben – lohnt sich, mehrmals täglich nachzuschauen.

Was danach kommt

Was die Meldebestätigung sofort ermöglicht

Die Meldebestätigung ist nicht das Ziel – sie ist der Schlüssel zu allen weiteren Schritten. Diese vier sind unmittelbar davon abhängig.

§ ★ Sofort · Priorität 1

Ausländerbehörde – Aufenthaltstitel

Mit der Meldebestätigung bei der Ausländerbehörde vorstellig werden und Aufenthaltserlaubnis beantragen. Termin sofort buchen – 6–12 Wochen Wartezeit in Großstädten. Der Termin muss vor Ablauf des Einreisevisums stattfinden.

ID 2–4 Wochen automatisch

Steuer-ID per Post

Kommt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern an die gemeldete Adresse. Kein Antrag nötig. Ohne Steuer-ID: höchste Steuerklasse beim Gehalt und kein Bankkonto.

Parallel möglich

Deutsches Bankkonto eröffnen

Deutsche Banken verlangen die Meldebestätigung als Wohnsitznachweis. Mit der Bestätigung sofort zur Bank. Girokonten bei TK, Commerzbank, N26 – viele eröffnen online mit Videoverifikation.

+ Parallel · Pflicht

Krankenversicherung anmelden

GKV-Anmeldung braucht Meldebestätigung und Aufenthaltstitel. Arbeitnehmer: Arbeitgeber meldet automatisch an. Studierende, Selbstständige, Familienangehörige: selbst kümmern – sofort nach Einreise.

Was schiefläuft

Typische Fehler bei der Wohnanmeldung

Diese Fehler passieren immer wieder – und alle lassen sich mit etwas Vorlauf vermeiden.

01

Termin erst nach der Einreise gebucht

In Berlin und München sind Termine 4–10 Wochen im Voraus ausgebucht. Wer erst nach der Einreise bucht, schafft die 14-Tage-Frist möglicherweise nicht – und riskiert ein Bußgeld bis 1.000 €. Den Termin buchen, sobald die Adresse bekannt ist, idealerweise vor der Einreise.

Frist versäumt
02

Wohnungsgeberbestätigung fehlt am Schalter

Das ist der häufigste Ablehnungsgrund. Ohne Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters oder Hauptmieters: keine Anmeldung. Vor dem Termin klären, ob der Vermieter das Formular ausstellt, und es mitbringen. Digitaler Scan per E-Mail reicht nicht – Original mit Unterschrift.

Termin wertlos
03

Auf die Steuer-ID gewartet, statt umgekehrt

Die Steuer-ID kommt automatisch nach der Anmeldung – aber nicht davor. Wer wartet, bis die Steuer-ID da ist, dreht die Reihenfolge um. Kein Schritt außer der Anmeldung ist nötig – danach kommt alles von selbst.

Unnötige Verzögerung
04

WG-Mitbewohner nicht einzeln angemeldet

In Wohngemeinschaften muss sich jede Person einzeln anmelden. Nicht nur der Hauptmieter – jeder Bewohner braucht eine eigene Meldebestätigung. Der Hauptmieter stellt für jeden Mitbewohner eine separate Wohnungsgeberbestätigung aus.

Keine Meldebestätigung
05

Ummeldung nach Umzug vergessen

Bei jedem Umzug innerhalb Deutschlands muss eine Ummeldung beim neuen Einwohnermeldeamt erfolgen – ebenfalls innerhalb von 14 Tagen. Eine separate Abmeldung beim alten Amt ist nicht nötig – die Ummeldung genügt. Vergessene Ummeldung ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

Bußgeld möglich
← Vorheriges Thema Bearbeitungszeit 03.03.06 Nächster Schritt → Aufenthaltstitel beantragen 03.04.02

Du bist in Deutschland.
Lass klären, was in den ersten 14 Tagen wirklich gilt.

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Redaktionelle Transparenz

Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.