Die Wohnanmeldung beim Einwohnermeldeamt ist der erste und wichtigste Schritt nach der Einreise. Ohne Meldebestätigung gibt es keine Steuer-ID, kein reguläres Bankkonto, keine Krankenversicherungsanmeldung und keine Aufenthaltserlaubnis. Alles andere hängt daran – und die Frist beträgt 14 Tage ab Einzug.
Schritt für Schritt
Fünf Schritte von der Einreise bis zur Meldebestätigung. Die Reihenfolge ist zwingend – nicht umkehrbar.
Terminbuchung erfolgt online über das jeweilige Stadtportal. In Berlin, München und Hamburg ist ein Termin zwingend nötig – ohne Termin kein Einlass. Termin so früh wie möglich buchen, idealerweise noch vor der Einreise, sobald die genaue Wohnadresse bekannt ist. In Berlin sind 4–10 Wochen Wartezeit normal. Wer erst nach der Einreise bucht, riskiert die 14-Tage-Frist.
Das häufigste Problem am Schalter: die Wohnungsgeberbestätigung fehlt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 19 BMG) und kann nicht durch andere Dokumente ersetzt werden. Der Vermieter, Hauptmieter oder die Wohnheimverwaltung muss sie unterschreiben – ohne Ausnahme. Vermieter sind gesetzlich zur Ausstellung verpflichtet.
Das Anmeldeformular (Anmeldung bei der Meldebehörde) ist als PDF auf der Website des jeweiligen Bürgerbüros downloadbar. Vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitbringen. In manchen Städten ist es auch am Schalter erhältlich – aber das kostet Zeit und birgt das Risiko, wichtige Informationen nicht zur Hand zu haben. Auch für Kinder muss je ein Formular ausgefüllt werden.
Anmeldung erfolgt persönlich beim Einwohnermeldeamt – nicht per Post, nicht online, nicht durch einen Vertreter (Ausnahmen für nicht reisefähige Personen möglich). Pünktlich erscheinen; viele Bürgerämter haben strenge Zeitfenster. Alle Dokumente geordnet mitbringen: Pass oder Ausweis, Anmeldeformular, Wohnungsgeberbestätigung.
→ Kein Termin + kein Einlass = neuer Termin nötig, Frist läuft weiterDie Meldebestätigung (Bescheinigung über die Anmeldung) wird am Terminstag direkt ausgehändigt. Mehrere Kopien anfertigen – sie wird für Ausländerbehörde, Bankkonto, Krankenversicherung und weitere Behördengänge benötigt. Die Steuer-ID kommt automatisch per Brief 2–4 Wochen nach der Anmeldung an die gemeldete Adresse.
Das Pflichtdokument
WGBDie Wohnungsgeberbestätigung – ohne geht gar nichts
Die Wohnungsgeberbestätigung ist das einzige Dokument, das dem Bürgeramt beweist, dass man tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnt. Ohne sie ist keine Anmeldung möglich – kein Ersatz, keine Ausnahme. Sie ist in § 19 Bundesmeldegesetz vorgeschrieben.
Es gibt kein bundesweit einheitliches Pflichtformular. Die meisten Bürgerämter stellen eigene Formulare bereit, die heruntergeladen werden können. Freitext auf einem normalen Blatt ist ebenfalls gültig, solange alle oben genannten Angaben enthalten sind. Das Formular des jeweiligen Bürgeramts zu nutzen ist empfehlenswert – es enthält alle Pflichtfelder und wird problemlos akzeptiert.
Terminverfügbarkeit 2025 · Städte
Alle Angaben sind Richtwerte. Saisonale Peaks (September–Oktober zum Semesterbeginn) können die Wartezeit um 30–50 % verlängern.
Aktuelle Terminverfügbarkeit immer direkt auf dem jeweiligen Stadtportal prüfen. In Berlin und München werden Stornierungen täglich um 08:00 Uhr freigegeben – lohnt sich, mehrmals täglich nachzuschauen.
Was danach kommt
Die Meldebestätigung ist nicht das Ziel – sie ist der Schlüssel zu allen weiteren Schritten. Diese vier sind unmittelbar davon abhängig.
Ausländerbehörde – Aufenthaltstitel
Mit der Meldebestätigung bei der Ausländerbehörde vorstellig werden und Aufenthaltserlaubnis beantragen. Termin sofort buchen – 6–12 Wochen Wartezeit in Großstädten. Der Termin muss vor Ablauf des Einreisevisums stattfinden.
Steuer-ID per Post
Kommt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern an die gemeldete Adresse. Kein Antrag nötig. Ohne Steuer-ID: höchste Steuerklasse beim Gehalt und kein Bankkonto.
Deutsches Bankkonto eröffnen
Deutsche Banken verlangen die Meldebestätigung als Wohnsitznachweis. Mit der Bestätigung sofort zur Bank. Girokonten bei TK, Commerzbank, N26 – viele eröffnen online mit Videoverifikation.
Krankenversicherung anmelden
GKV-Anmeldung braucht Meldebestätigung und Aufenthaltstitel. Arbeitnehmer: Arbeitgeber meldet automatisch an. Studierende, Selbstständige, Familienangehörige: selbst kümmern – sofort nach Einreise.
Was schiefläuft
Diese Fehler passieren immer wieder – und alle lassen sich mit etwas Vorlauf vermeiden.
Termin erst nach der Einreise gebucht
In Berlin und München sind Termine 4–10 Wochen im Voraus ausgebucht. Wer erst nach der Einreise bucht, schafft die 14-Tage-Frist möglicherweise nicht – und riskiert ein Bußgeld bis 1.000 €. Den Termin buchen, sobald die Adresse bekannt ist, idealerweise vor der Einreise.
Wohnungsgeberbestätigung fehlt am Schalter
Das ist der häufigste Ablehnungsgrund. Ohne Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters oder Hauptmieters: keine Anmeldung. Vor dem Termin klären, ob der Vermieter das Formular ausstellt, und es mitbringen. Digitaler Scan per E-Mail reicht nicht – Original mit Unterschrift.
Auf die Steuer-ID gewartet, statt umgekehrt
Die Steuer-ID kommt automatisch nach der Anmeldung – aber nicht davor. Wer wartet, bis die Steuer-ID da ist, dreht die Reihenfolge um. Kein Schritt außer der Anmeldung ist nötig – danach kommt alles von selbst.
WG-Mitbewohner nicht einzeln angemeldet
In Wohngemeinschaften muss sich jede Person einzeln anmelden. Nicht nur der Hauptmieter – jeder Bewohner braucht eine eigene Meldebestätigung. Der Hauptmieter stellt für jeden Mitbewohner eine separate Wohnungsgeberbestätigung aus.
Ummeldung nach Umzug vergessen
Bei jedem Umzug innerhalb Deutschlands muss eine Ummeldung beim neuen Einwohnermeldeamt erfolgen – ebenfalls innerhalb von 14 Tagen. Eine separate Abmeldung beim alten Amt ist nicht nötig – die Ummeldung genügt. Vergessene Ummeldung ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.
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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.