03.02.03 · EU Blue Card

§ 18g AufenthG

Die EU
Blue Card.
Schneller Weg.

Die EU Blue Card ist das Visum für Hochschulabsolventen mit hohem Gehalt. Sie ermöglicht einen schnelleren Weg zur Niederlassungserlaubnis als das reguläre Arbeitsvisum – und gibt nach 18 Monaten das Recht, in andere EU-Staaten weiterzuziehen. Wer die Gehaltsgrenze nicht erreicht, beantragt das reguläre Arbeitsvisum statt der Blue Card.

45.300 €Mindestgehalt 2025
21 Mo.Bis NE (mit B1)
18 Mo.EU-Freizügigkeit
Standard-Mindestgehalt 2025

45.300 €

Brutto pro Jahr Für alle regulären Berufe mit Hochschulabschluss. Wird vom Auswärtigen Amt jährlich angepasst.

Mangelberufe 2025 · Reduziert

41.042 €

Brutto pro Jahr Gilt für Berufe mit nachgewiesenem Fachkräftemangel: MINT-Berufe, Medizin, Pflege, IT.

Monatlich (brutto)

3.775 €

Standard-Gehalt umgerechnet Für Mangelberufe: ca. 3.420 € brutto monatlich. Netto-Betrag hängt von Steuerklasse und Abzügen ab.

Voraussetzungen

Wer die Blue Card beantragen kann

Drei Grundvoraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Fehlt eine davon, gilt das reguläre Arbeitsvisum nach § 18 AufenthG – nicht die Blue Card.

01 Voraussetzungen

Abschluss, Gehalt und Jobangebot – alle drei zusammen

Alternative: Arbeitsvisum § 18

1. Anerkannter Hochschulabschluss

Der Hochschulabschluss muss mindestens drei Jahre Studium umfassen und in Deutschland anerkannt sein – durch eine deutsche Hochschule, die anabin-Datenbank oder eine ZAB-Bewertung. Berufsausbildungen ohne Hochschulabschluss berechtigen nicht zur Blue Card, auch wenn das Gehalt die Grenze überschreitet.

2. Mindestgehalt erreicht

Das Bruttojahresgehalt muss die geltende Gehaltsgrenze erreichen. Für 2025: 45.300 € allgemein, 41.042 € in Mangelberufen. Aktienoptionen, Prämien oder variable Vergütungen zählen nicht zum Mindestgehalt – nur das feste Grundgehalt im Arbeitsvertrag.

3. Konkretes Jobangebot

Ein Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Jobangebot-Erklärung des deutschen Arbeitgebers muss vorliegen. Der Job muss dem Qualifikationsniveau des Hochschulabschlusses entsprechen. Ein Jobangebot als ungelernter Helfer – auch mit hohem Gehalt – berechtigt nicht zur Blue Card.

Unterlagen für den Botschaftstermin

DokumentHinweis
Gültiger Reisepass + 2 KopienMind. 6 Monate über Aufenthaltsende gültig
2 biometrische Lichtbilder35×45 mm, weißer Hintergrund, aktuell
Ausgefülltes VisumsformularOnline ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben
ArbeitsvertragMit Gehaltsangabe ≥ Mindestgehalt, unterschrieben von beiden Seiten
Hochschulzeugnis + beglaubigte ÜbersetzungVereidigte Übersetzung ins Deutsche
Anerkennungsnachweis des HochschulabschlussesZAB-Bewertung oder anabin-Nachweis H+
Lebenslauf auf DeutschTabellarisch, aktuell
Visumsgebühr75 € (bar oder Karte, je nach Botschaft)
Die Gehaltsgrenze wird jährlich angepasst. Immer den aktuellen Wert auf der Website des Auswärtigen Amts oder der Bundesagentur für Arbeit prüfen – nicht den Wert aus einem Artikel vom Vorjahr verwenden.

Reduziertes Mindestgehalt

Mangelberufe: 41.042 € statt 45.300 €

Für Berufe mit nachgewiesenem Fachkräftemangel gilt eine niedrigere Gehaltsgrenze. Die Liste der Mangelberufe wird von der Bundesagentur für Arbeit festgelegt.

MINT · Technik

Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik

ab 41.042 € brutto/Jahr

Medizin

Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin

ab 41.042 € brutto/Jahr

Gesundheit

Pflegeberufe, Gesundheitsfachberufe

ab 41.042 € brutto/Jahr

IT

Softwareentwicklung, Systemadministration, IT-Sicherheit

ab 41.042 € brutto/Jahr

Ingenieurwesen

Maschinenbau, Elektrotechnik, Bauingenieur­wesen

ab 41.042 € brutto/Jahr

Naturwissen­schaften

Chemie, Physik, Biologie, Geowissenschaften

ab 41.042 € brutto/Jahr

Die vollständige und aktuelle Liste der Mangelberufe findet sich bei der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) – nicht in dieser Seite, da die Liste regelmäßig aktualisiert wird.

Aufenthalts­perspektive

Der Weg zur Niederlassungserlaubnis

Der entscheidende Vorteil der Blue Card gegenüber dem regulären Arbeitsvisum: Der Weg zur unbefristeten Niederlassungserlaubnis ist kürzer – unter bestimmten Bedingungen schon nach 21 statt 48 Monaten.

02 Niederlassungs­erlaubnis

Wann und wie der unbefristete Aufenthalt möglich wird

Monat 0 · Einreise

Blue Card – Erste Erteilung

Die Blue Card wird zunächst für die Dauer des Arbeitsvertrags erteilt, maximal für 4 Jahre. Verlängerung ohne Probleme möglich, solange das Beschäftigungsverhältnis besteht.

Monat 18 · EU-Freizügigkeit

Recht auf Weiterzug in andere EU-Staaten

Nach 18 Monaten Blue Card in Deutschland kann in einen anderen EU-Mitgliedstaat weitergezogen werden, ohne das Verfahren von vorne beginnen zu müssen. Dies gilt nicht für alle EU-Staaten – vorher den Zielstaat prüfen.

Monat 21 · Mit B1-Deutschkenntnissen

Niederlassungserlaubnis möglich (schnellster Weg)

Wer nach 21 Monaten ein B1-Sprachzertifikat nachweist und durchgehend beschäftigt war, kann die Niederlassungserlaubnis beantragen. Das ist der schnellste Weg zum unbefristeten Aufenthalt in Deutschland.

Monat 33 · Ohne B1-Nachweis

Niederlassungserlaubnis ohne Sprachnachweis

Wer kein B1-Zertifikat hat, kann nach 33 Monaten die Niederlassungserlaubnis beantragen – mit einfachem Sprachnachweis (mündliche Verständigung nachgewiesen).

Vergleich: Reguläres Arbeitsvisum

Niederlassungserlaubnis nach 48 Monaten

Das Standardarbeitsvisum führt erst nach 4 Jahren (48 Monaten) zur Niederlassungserlaubnis – 27 Monate später als mit Blue Card und B1.

Für die Niederlassungserlaubnis müssen zusätzlich Lebensunterhalt gesichert sein, ausreichender Wohnraum vorhanden sein und keine Vorstrafen vorliegen. Die Ausländerbehörde prüft alle Voraussetzungen gemeinsam.

Der Antragsprozess

Sechs Schritte vom Jobangebot bis zur Blue Card.

01
Jobangebot

Arbeitsvertrag mit Gehaltsangabe sichern

Der Arbeitsvertrag muss das Mindestgehalt (45.300 € oder 41.042 € für Mangelberufe) als festes Grundgehalt ausweisen. Variable Bestandteile wie Boni oder Aktienoptionen zählen nicht.

02
Anerkennung

Hochschulabschluss anerkennen lassen

ZAB-Bewertung oder anabin-Nachweis H+. Dauer: 4–12 Wochen. Parallel zum Botschaftstermin einleiten – nicht danach warten.

Ohne Anerkennungsnachweis kein Botschaftstermin für die Blue Card.
03
Termin

Botschaftstermin buchen

So früh wie möglich buchen. In Ländern mit langer Wartezeit (8–16 Wochen) den Termin buchen, bevor alle Unterlagen fertig sind – dann parallel fertigstellen.

04
Unterlagen

Dokumente vollständig zusammenstellen

Übersetzungen von vereidigtem Übersetzer. Fehlende Unterlagen beim Termin führen zur Ablehnung oder zu einem neuen Termin – ohne Ausnahme.

05
Botschaft

Botschaftsgespräch und Visumserteilung

Dauer: 20–40 Minuten. Reisepass verbleibt bei der Botschaft. Bearbeitungszeit nach dem Termin: 2–6 Wochen.

06
Einreise

Einreisen und Blue Card bei der Ausländerbehörde beantragen

Das Visum erlaubt die Einreise. Die Blue Card selbst – als Aufenthaltstitel – wird dann bei der Ausländerbehörde am Wohnort beantragt. Wohnanmeldung zuerst (14 Tage Pflicht), danach Ausländerbehörde.

Du erfüllst die Voraussetzungen für die Blue Card?
Lass klären, ob das der richtige nächste Schritt ist.

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Redaktionelle Transparenz

Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.