03.02.09 · Freiberufler-Visum

§ 21 Abs. 5 AufenthG

Das Visum für
freie Berufe.
Andere Logik.

Das Freiberufler-Visum gilt für Ärzte, Anwälte, Architekten, Journalisten, Künstler und andere freie Berufe nach deutschem Recht. Es ist keine Variante des Selbstständigen-Visums – es folgt eigenen Regeln, erfordert keinen Businessplan und wird nicht nach wirtschaftlichem Interesse der Allgemeinheit bewertet.

75 €Visumsgebühr
3 J.Erstlaufzeit
KeinBusinessplan nötig

Freie Berufe nach deutschem Recht – eine geschlossene Liste

Das Steuerrecht (§ 18 EStG) definiert, wer als Freiberufler gilt. Diese Definition ist verbindlich – wer nicht darunter fällt, braucht das Selbstständigen-Visum, nicht das Freiberufler-Visum.

Heilkunde

Ärzte & Heilberufe

Humanmediziner, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten

Recht & Wirtschaft

Rechts- und Steuerberufe

Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer

Technik & Naturwissen.

Ingenieure & Naturwiss.

Ingenieure (freischaffend), Architekten, Vermessungsingenieure, Handelschemiker

Information & Sprache

Journalisten & Dolmetscher

Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen

Kunst & Kultur

Künstlerische Berufe

Musiker, Schauspieler, Bildende Künstler, Grafiker, Designer (freischaffend)

Beratung & Erziehung

Pädagogen & Berater

Lehrer, Erzieher (selbstständig), Unternehmensberater mit Hochschulqualifikation

Ähnliche Berufe

Katalogberuf-ähnlich

Berufe, die einem der Katalogberufe nach § 18 EStG vergleichbar sind – Finanzamt entscheidet

Nicht darunter

Kein freier Beruf

Handwerker, Händler, reine IT-Dienstleister ohne akademische Qualifikation, klassische Gastronomen

Freier Beruf · § 21 Abs. 5 AufenthG

Freiberufler-Visum

Kein Businessplan erforderlich

Kein Nachweis wirtschaftlichen Interesses für Deutschland

Bewertung durch Fachkammer oder Berufsverband (nicht IHK)

Nachweis der Qualifikation und Berufserlaubnis im Vordergrund

Bei reglementierten Berufen: Berufserlaubnis vor Einreise nötig

Keine Gewerbeanmeldung – steuerliche Anmeldung beim Finanzamt

Gewerbe · § 21 Abs. 1–4 AufenthG

Selbstständigen-Visum

Businessplan Pflicht – mit 3-Jahres-Finanzplanung

Wirtschaftliches Interesse für Deutschland nachweisen

Bewertung durch IHK oder HWK erforderlich

Eigenkapital und Lebensunterhalt konkret nachweisbar

Ermessensverfahren – kein Rechtsanspruch

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt nach Einreise

Voraussetzungen

Was für das Freiberufler-Visum gilt

Das Freiberufler-Visum hat weniger formale Hürden als das Selbstständigen-Visum – aber eine entscheidende: Bei reglementierten Berufen muss die Berufserlaubnis vor der Einreise vorliegen. Ohne sie ist keine Berufsausübung legal.

01 Voraussetzungen

Qualifikation, Erlaubnis und Finanzierung

Selbstständigen-Visum vergleichen

1. Nachweis des freien Berufs

Die Tätigkeit muss einem der Katalogberufe nach § 18 EStG entsprechen oder einer solchen Tätigkeit vergleichbar sein. Das Finanzamt klassifiziert letztendlich, ob eine Tätigkeit als Freiberuf anerkannt wird. Im Zweifelsfall vorab eine Auskunft beim zuständigen Finanzamt einholen.

2. Berufserlaubnis bei reglementierten Berufen

Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure (je nach Bundesland) sind reglementierte Berufe. Sie dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Berufserlaubnis tätig sein. Diese Erlaubnis muss vor der Einreise beantragt werden – sie wird von der zuständigen Kammer oder Landesbehörde erteilt.

3. Nachgewiesene Qualifikation

Hochschulabschluss oder gleichwertige Berufsqualifikation, beglaubigte Kopien und Übersetzungen ins Deutsche. Bei reglementierten Berufen zusätzlich der Anerkennungsbescheid der deutschen Kammer.

4. Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts

Kein Sperrkonto, kein Mindestkapital – aber: die Botschaft prüft, ob der Lebensunterhalt während des Aufenthalts gesichert ist. Auftragsbestätigungen, Honorarverträge oder Ersparnisse sind geeignete Nachweise. Das Ziel: keine Abhängigkeit von staatlichen Leistungen.

Bei Ärzten gelten die strengsten Anforderungen: Approbation durch die zuständige Ärztekammer, Kenntnissüberprüfung wenn nicht-EU-Ausbildung, und ggf. Fachsprachprüfung auf C1-Niveau. Dieses Verfahren kann 6–18 Monate dauern und sollte vor dem Visumsantrag abgeschlossen sein.

Reglementierte Berufe

Wo und wie die Berufserlaubnis beantragt wird

Für jeden reglementierten Beruf gibt es eine eigene zuständige Stelle. Die Stelle, das Verfahren und die Dauer unterscheiden sich je nach Beruf und Bundesland erheblich.

02 Berufserlaubnis

Zuständige Stellen nach Berufsgruppe

BerufZuständige StelleBezeichnung der Erlaubnis
Arzt / ÄrztinLandesärztekammer (je nach Bundesland des Arbeitsortes)Approbation oder Berufserlaubnis
ZahnarztLandeszahnärztekammerApprobation
ApothekerLandesapothekerkammerApprobation
RechtsanwaltRechtsanwaltskammer des BundeslandesZulassung zur Rechtsanwaltschaft
SteuerberaterSteuerberaterkammerBestellung als Steuerberater
ArchitektArchitektenkammer des jeweiligen BundeslandesEintragung in die Architektenliste
Ingenieur (Titel)Ingenieurkammer (nur einige Bundesländer schützen den Titel)Eintragung je nach Bundesland
Journalist / KünstlerKeine Kammer – keine ZulassungspflichtKeine Erlaubnis nötig
Übersetzer / DolmetscherKeine Kammer – aber: Vereidigungsgericht für amtliche TätigkeitenVereidigung je nach Einsatzfeld

Fachsprachprüfung für Ärzte

Ärzte mit nicht-EU-Ausbildung müssen in der Regel eine Fachsprachprüfung auf C1-Niveau bei der zuständigen Ärztekammer ablegen. Diese Prüfung testet medizinisches Deutsch – nicht allgemeines Sprachniveau. Vorbereitung: 3–6 Monate gezieltes Lernen, Anmeldung 2–4 Monate im Voraus.

Wer als Arzt ohne Approbation in Deutschland ärztlich tätig ist, macht sich strafbar. Die Berufserlaubnis ist zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit einzuholen – nicht erst nach der Einreise und Registrierung. Das Visum allein berechtigt nicht zur Berufsausübung.

Unterlagen

Was die Botschaft zum Freiberufler-Visum verlangt

Weniger Dokumente als beim Selbstständigen-Visum – aber bei reglementierten Berufen kommen spezifische Nachweise hinzu. Vollständigkeit ist entscheidend.

03 Unterlagen

Vollständige Liste für den Botschaftstermin

DokumentHinweis
Gültiger Reisepass + 2 KopienMind. 6 Monate über Aufenthaltsende gültig
2 biometrische Lichtbilder35×45 mm, weißer Hintergrund, aktuell
Ausgefülltes VisumsformularOnline, ausgedruckt, unterschrieben
Qualifikationsnachweise + beglaubigte ÜbersetzungHochschulabschluss, Abschlusszeugnisse; vereidigte Übersetzung ins Deutsche
Berufserlaubnis / ApprobationNur bei reglementierten Berufen – Pflicht vor dem Termin
Lebenslauf auf DeutschMit Qualifikationen und Berufserfahrung im Fachgebiet
Nachweis des LebensunterhaltsAuftragsbestätigungen, Honorarverträge, Kontoauszüge (letzte 3 Monate)
KrankenversicherungsnachweisFür gesamten geplanten Aufenthalt
Visumsgebühr75 € in bar oder Karte (je nach Botschaft)

Optional, aber wirkungsvoll

  • Auftragsbestätigungen oder Honorarverträge von deutschen Auftraggebern – stärken die Glaubwürdigkeit erheblich
  • Mitgliedschaft in deutschem Berufsverband – zeigt Einbindung in die deutsche Fachgemeinschaft
  • Deutschkenntnisse – kein gesetzliches Niveau vorgeschrieben, aber bei beruflichem Einsatz in Deutschland erwartet
  • Portofolio oder Arbeitsproben – bei Künstlern, Journalisten, Grafikern
Auftragsbestätigungen aus Deutschland sind das stärkste Signal für die Botschaft: Sie zeigen, dass die freiberufliche Tätigkeit in Deutschland nicht nur geplant, sondern bereits angebahnt ist. Wer vor der Einreise Kontakte zu deutschen Auftraggebern aufbaut, erhöht die Bewilligungswahrscheinlichkeit deutlich.
Wichtig

Bei reglementierten Berufen beginnt das Anerkennungsverfahren Monate vor dem Visumsantrag. Wer damit nach der Einreise beginnt, arbeitet bis zur Erlaubnis illegal.

Der Antragsprozess

Sechs Schritte von der Qualifikation bis zur freiberuflichen Tätigkeit.

01
Prüfung

Beruf als Freiberuf klassifizieren lassen

Prüfen, ob die geplante Tätigkeit dem deutschen Freiberufsbegriff nach § 18 EStG entspricht. Bei Grenzfällen beim zuständigen Finanzamt eine Auskunft zur steuerlichen Einordnung einholen – bevor das Visum beantragt wird.

02
Berufserlaubnis · Kritisch

Berufserlaubnis bei der Kammer beantragen

Bei reglementierten Berufen (Arzt, Anwalt, Architekt): Antrag bei der zuständigen Kammer im Bundesland des geplanten Arbeitsortes. Dauer: 3–18 Monate je nach Beruf und Vollständigkeit der Unterlagen.

Bei Ärzten: Fachsprachprüfung C1 parallel vorbereiten – sie ist Teil des Anerkennungsverfahrens.
03
Aufträge & Kontakte

Deutsche Auftraggeber kontaktieren

Honorarverträge, Letters of Intent oder Auftragsbestätigungen aus Deutschland sichern – vor dem Botschaftstermin. Dieser Schritt ist kein Pflichtdokument, erhöht aber die Bewilligungswahrscheinlichkeit erheblich.

04
Termin & Unterlagen

Botschaftstermin buchen und Dokumente zusammenstellen

Termin so früh wie möglich buchen. Alle Unterlagen vollständig vorbereiten – Berufserlaubnis, Qualifikationsnachweise, beglaubigte Übersetzungen. Wartezeiten: 4–16 Wochen je nach Herkunftsland.

05
Botschaft

Botschaftsgespräch

Kurzes bis mittleres Gespräch. Qualifikation, geplante Tätigkeit und Finanzierung werden geprüft. Bearbeitungszeit: 2–6 Wochen nach dem Termin.

06
Einreise

Einreisen und freiberufliche Tätigkeit anmelden

Wohnanmeldung innerhalb von 14 Tagen. Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde. Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt (kein Gewerbeamt). Bei reglementierten Berufen: Tätigkeit erst nach Vorlage der Berufserlaubnis aufnehmen.

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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.