§ 20 AufenthG
Das Jobsuchvisum erlaubt qualifizierten Fachkräften, ohne vorheriges Jobangebot nach Deutschland einzureisen und sich dort 6 Monate lang um eine Stelle zu bewerben. Wer innerhalb von 6 Monaten keinen Job findet oder die Frist überschreitet, muss ausreisen. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
Das Zeitfenster
Die 6 Monate beginnen mit der Einreise. Was in dieser Zeit möglich ist – und was nicht.
Anmeldung, Orientierung – Wohnanmeldung, Bankkonto, Jobportale einrichten, Bewerbungsunterlagen auf Deutsch anpassen
Aktive Bewerbungsphase – Bewerbungen versenden, Netzwerk aufbauen, Vorstellungsgespräche absolvieren
Nachfassen, Gespräche vertiefen – zweite Gesprächsrunden, Assessment Center, Gehaltsverhandlungen
Job gefunden: Arbeitsvisum beantragen und Wechsel des Aufenthaltstitels. Kein Job: Ausreise vor Fristablauf. Keine Ausnahme, keine Verlängerung.
Bewerbungen versenden, Vorstellungsgespräche, Netzwerken. Probearbeit bis zu 10 Stunden pro Woche zur Kennenlernung eines Arbeitgebers erlaubt.
Keine reguläre Erwerbstätigkeit. Keine Verlängerung nach 6 Monaten. Kein Wechsel des Visumzwecks in Deutschland.
Voraussetzungen
Das Jobsuchvisum ist kein Visum für jeden Arbeitssuchenden. Es setzt eine anerkannte Qualifikation und den Nachweis voraus, dass der Lebensunterhalt für 6 Monate ohne Arbeit gesichert ist.
Qualifikation, Finanzierung und was die Botschaft prüft
Nach Job-Fund: Arbeitsvisum Nach Job-Fund: Blue CardDas Jobsuchvisum setzt eine in Deutschland anerkannte oder anerkennungsfähige Qualifikation voraus. Für Hochschulabsolventen gilt § 20 Abs. 1 AufenthG, für Fachkräfte mit Berufsausbildung § 20 Abs. 1a AufenthG. Wer keine anerkannte Qualifikation hat, kommt für dieses Visum nicht in Frage.
Die Botschaft prüft, ob der Lebensunterhalt für die gesamten 6 Monate ohne Arbeit gesichert ist. Richtwert: mind. 700–1.000 € pro Monat × 6 Monate = ca. 4.200–6.000 € auf einem deutschen oder ausländischen Konto. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbuch oder Bürgschaft als Nachweis.
Gesetzliche Krankenversicherung ist erst nach Aufnahme einer Beschäftigung verpflichtend. Für die Jobsuchphase gilt: private Krankenversicherung oder internationale Krankenversicherung, die Deutschland für 6 Monate abdeckt. Reisekrankenversicherungen werden nicht akzeptiert.
| Dokument | Hinweis |
|---|---|
| Gültiger Reisepass + 2 Kopien | Mind. 6 Monate über geplante Ausreise gültig |
| 2 biometrische Lichtbilder | 35×45 mm, weißer Hintergrund, aktuell |
| Ausgefülltes Visumsformular | Online, ausgedruckt, unterschrieben |
| Hochschulzeugnis / Berufsabschluss + beglaubigte Übersetzung | Vereidigte Übersetzung; ZAB-Bewertung oder anabin-Nachweis empfohlen |
| Finanznachweis für 6 Monate | Kontoauszüge, Bankbescheinigung oder Sperrkonto-Nachweis |
| Krankenversicherungsnachweis | Für gesamte 6-monatige Aufenthaltsdauer |
| Lebenslauf auf Deutsch | Tabellarisch, mit Qualifikationen und Berufserfahrung |
| Visumsgebühr | 75 € (bar oder Karte, je nach Botschaft) |
Was nach dem Job-Fund gilt
Das Jobsuchvisum erlaubt die Einreise zur Jobsuche – nicht die Aufnahme einer Arbeit. Nach dem Jobangebot muss ein Wechsel des Aufenthaltstitels erfolgen. Dieser Wechsel muss vor Beginn der Arbeit abgeschlossen sein.
Jobangebot liegt vor
Sobald ein deutsches Unternehmen eine verbindliche Zusage ausspricht: Arbeitsvertrag oder schriftliche Vorabzusage einholen und den nächsten Schritt sofort einleiten. Nicht warten bis die 6 Monate ablaufen.
Aufenthaltstitel wechseln – vor Arbeitsantritt
Bei der Ausländerbehörde am Wohnort den Wechsel vom Jobsuchvisum zur Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte (§ 18 oder § 18g AufenthG) beantragen. Während des laufenden Verfahrens ist das Jobsuchvisum weiter gültig. Die Arbeit darf erst nach Erteilung des neuen Titels beginnen.
Welcher Titel folgt – Arbeitsvisum oder Blue Card?
Das hängt vom Gehalt ab. Unter 45.300 € brutto/Jahr: Arbeitsvisum § 18 AufenthG. Ab 45.300 € (Standard) oder 41.042 € (Mangelberufe): EU Blue Card § 18g AufenthG prüfen – sie führt schneller zur Niederlassungserlaubnis.
Kein Job nach 6 Monaten – was gilt
Ausreise vor Ablauf der 6-Monate-Frist ist Pflicht. Wer später ausreist, überschreitet den erlaubten Aufenthalt – das kann zukünftige Visumsanträge beeinflussen. Eine erneute Antragstellung mit demselben Visum ist nicht sofort möglich.
Jobsuchvisum vs. Chancenkarte
Seit 2024 gibt es mit der Chancenkarte eine Alternative zum Jobsuchvisum. Beide erlauben die Einreise ohne Jobangebot – aber mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechten.
| Jobsuchvisum § 20 | Chancenkarte § 20a | |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Anerkannter Hochschulabschluss oder Berufsabschluss | Punktesystem (mind. 6 Punkte): Qualifikation, Sprachkenntnisse, Alter, Deutschlandbezug |
| Dauer | 6 Monate, nicht verlängerbar | 1 Jahr (verlängerbar um 2 Jahre) |
| Probearbeit | Bis 10 Std./Woche zur Kennenlernung | Bis zu 2 Wochen Probearbeit erlaubt |
| Erwerbstätigkeit | Nicht erlaubt | 20 Std./Woche in qualifikationsfernen Jobs erlaubt |
| Finanznachweis | Voller Lebensunterhalt für 6 Monate nachweisen | Lebensunterhalt für 12 Monate oder laufende Sicherung |
| Für wen besser | Hochqualifizierte mit klarem Berufsziel und schneller Jobperspektive | Wer länger sucht, nebenbei arbeiten will oder das Punktesystem erfüllt |
Der Antragsprozess
Hochschulzeugnis beglaubigt übersetzen lassen. Deutschkenntnisse auf mindestens B1, besser B2 bringen. Lebenslauf auf Deutsch anpassen und LinkedIn-Profil auf deutschen Arbeitsmarkt ausrichten. Jobportale (StepStone, XING, LinkedIn, Bundesagentur für Arbeit) vorab sichten.
Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit ausreichendem Guthaben. Richtwert: mind. 4.200 € verfügbar (700 €/Monat × 6). Alternativ: Bürgschaft eines in Deutschland lebenden Dritten oder Bankbescheinigung.
Zu wenig Finanznachweis ist der häufigste Ablehnungsgrund beim Jobsuchvisum.Termin früh buchen. Alle Unterlagen vollständig vorbereiten. Beglaubigte Übersetzungen von vereidigtem Übersetzer. Wartezeiten: 4–16 Wochen je nach Land.
Die Botschaft prüft Qualifikation, Finanzierung und Plausibilität der Jobsuche in Deutschland. Vorbereitung auf Fragen zum Zieljob und zur geplanten Jobsuchstrategie. Bearbeitungszeit: 2–6 Wochen.
Wohnanmeldung beim Einwohnermeldeamt. Bankkonto eröffnen. Jobsuche sofort beginnen. Bei Jobangebot: Wechsel zum Arbeitsvisum oder Blue Card bei der Ausländerbehörde vor Arbeitsantritt.
Die 6-Monate-Frist läuft ab dem Tag der Einreise. Verzögerungen nach der Einreise reduzieren die effektive Suchzeit.
Du hast die Qualifikation und willst in Deutschland einen Job suchen.
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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.