03.02.11 · Au-pair-Visum

§ 16f AufenthG

Das Au-pair-Visum.
Leben bei einer
Gastfamilie.

Das Au-pair-Visum erlaubt jungen Erwachsenen zwischen 18 und 26 Jahren, als Au-pair in einer deutschen Gastfamilie zu leben, Kinder zu betreuen und gleichzeitig Deutsch zu lernen. Es ist kein Arbeitsverhältnis – es ist ein Kulturaustauschjahr. Die Konditionen sind gesetzlich geregelt und für beide Seiten bindend.

18–26Alter
12 Mo.Max. Dauer
280 €Taschengeld/Monat
Au-pair · Rechte

Was die Gastfamilie leisten muss

Unterkunft und Verpflegung – kostenfrei, eigenes Zimmer Pflicht

Taschengeld: mind. 280 € pro Monat

Krankenversicherung – Gastfamilie zahlt die Beiträge

Sprachkurskosten – bis zu 50 € pro Monat (regional unterschiedlich)

Urlaub: 4 Wochen pro Jahr

Fahrtkostenerstattung für Sprachkurs

Max. 30 Stunden Arbeit pro Woche, max. 6 Stunden pro Tag

Au-pair · Pflichten

Was das Au-pair leisten muss

Kinderbetreuung und leichte Haushaltsarbeiten

Max. 30 Stunden pro Woche – keine Vollzeitarbeit

Sprachkurs besuchen – Pflicht, kein optionaler Zusatz

Die Familienregeln respektieren – Mitglied der Familie, kein Hausangestellter

Ausreichende Grundkenntnisse Deutsch (A1) empfohlen

Gesundheitlich fit und keine Vorstrafen

Alter: 18–26 Jahre – ausnahmslos

Voraussetzungen

Was Au-pair und Gastfamilie mitbringen müssen

Das Au-pair-Visum setzt zwei Dinge voraus: einen Au-pair-Vertrag mit einer deutschen Gastfamilie und die Nachweise, die die Botschaft verlangt. Ohne Gastfamilie kein Vertrag. Ohne Vertrag kein Visum.

01 Voraussetzungen

Altersgrenze, Vertrag und was die Botschaft verlangt

Alternative: Sprachkursvisum

Persönliche Voraussetzungen

  • Alter: 18–26 Jahre bei Einreise. Keine Ausnahmen.
  • Grundkenntnisse Deutsch – kein gesetzliches Niveau, aber A1 wird von Gastfamilien und der Botschaft erwartet
  • Erste-Hilfe-Kurs – einige Botschaften verlangen den Nachweis; zumindest empfohlen
  • Körperlich und gesundheitlich in der Lage, Kinder zu betreuen
  • Kein Ehepartner oder eigene Kinder – Au-pair ist auf Ledige zugeschnitten

Anforderungen an die Gastfamilie

  • Mindestens ein Kind im Haushalt, das betreut wird
  • Eigenes Zimmer im Haushalt für das Au-pair
  • Bereitschaft zur Zahlung des Taschengeldes und der Krankenversicherung
  • Unterschriebener Au-pair-Vertrag – in der Regel über eine Agentur oder direkt

Gastfamilie finden

Gastfamilien können über Au-pair-Agenturen, Plattformen wie AuPairWorld.net oder direkt über Kontakte gefunden werden. Agenturen prüfen beide Seiten und stellen rechtssichere Verträge aus. Direktvermittlung ist möglich, erfordert aber eigene rechtliche Überprüfung des Vertrags.

Das Au-pair-Verhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. Au-pairs haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Wer als Au-pair mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet oder hauptsächlich Haushaltsarbeiten statt Kinderbetreuung verrichtet, ist de facto ein Haushaltsangestellter – das ist eine andere Rechts- und Visumskategorie.

Konditionen im Detail

Was geregelt ist – und was nicht verhandelbar ist

Die wesentlichen Bedingungen des Au-pair-Aufenthalts sind durch den Au-pair-Vertrag und das deutsche Recht geregelt. Was die Gastfamilie zahlen muss und was das Au-pair leisten darf, ist nicht Verhandlungssache.

Vergütung

Taschengeld & finanzielle Leistungen

Mindest-Taschengeld: 280 € pro Monat (gesetzliche Untergrenze)

Krankenversicherung wird von der Gastfamilie gezahlt – gesetzlich Pflicht

Sprachkursbeitrag: Gastfamilie trägt in der Regel bis zu 50 €/Monat

Fahrtkosten zum Sprachkurs: Erstattung durch Gastfamilie

Unterkunft und Mahlzeiten: kostenfrei, eigenes Zimmer Pflicht

Arbeitszeit

Erlaubte Stunden und Tätigkeiten

Max. 30 Stunden pro Woche – keine Ausnahme

Max. 6 Stunden pro Tag

Kinderpflege und -betreuung – Hauptaufgabe

Leichte Haushaltsarbeiten – erlaubt, aber nicht Hauptinhalt

Schwere Hausarbeiten, Gartenarbeit, Pflege von Kranken – nicht erlaubt

Urlaub: 4 Wochen im Jahr, bezahlt (Taschengeld läuft weiter)

Sprachkurs

Deutschkurs während des Au-pair-Aufenthalts

Sprachkurs ist Pflicht – nicht optional

Kurskosten werden anteilig von der Gastfamilie übernommen

Kurszeit zählt nicht zur 30-Stunden-Arbeitszeit

Anbieter frei wählbar – VHS, Goethe, private Sprachschulen

Ziel ist A2 bis B1 nach 12 Monaten – realistisch bei konsequentem Kursbesuch

Aufenthaltsdauer

Dauer, Verlängerung und was danach gilt

Max. 12 Monate – nicht verlängerbar als Au-pair

Gastfamilientausch innerhalb der 12 Monate möglich – neuer Vertrag nötig

Nach Au-pair: anderes Visum beantragen wenn Verbleib geplant ist

Direkter Wechsel zum Studienvisum oder Sprachkursvisum bei der Ausländerbehörde in der Regel möglich

Rückkehr in Heimatland für Neuantrag bei weiterem Aufenthalt nötig

Unterlagen

Was die Botschaft zum Au-pair-Visum verlangt

Die Unterlagenliste ist überschaubar. Das zentrale Dokument ist der unterschriebene Au-pair-Vertrag – ohne ihn kein Termin.

02 Unterlagen

Vollständige Liste für den Botschaftstermin

DokumentHinweis
Gültiger Reisepass + 2 KopienMind. 6 Monate über geplante Ausreise gültig; Alter bei Einreise: 18–26
2 biometrische Lichtbilder35×45 mm, weißer Hintergrund, aktuell
Ausgefülltes VisumsformularOnline, ausgedruckt, unterschrieben
Unterschriebener Au-pair-VertragVon Au-pair und Gastfamilie unterzeichnet; auf Deutsch oder mit beglaubigter Übersetzung
Einladungsschreiben der GastfamilieMit Adresse, Telefonnummer und Angaben zum Haushalt
Schulabschluss oder LebenslaufZeigt Hintergrund und Eignung für Kinderbetreuung
Erste-Hilfe-Kurs-NachweisNicht überall Pflicht – aber empfohlen und von manchen Botschaften verlangt
DeutschkenntnisnachweisKein gesetzliches Niveau; A1-Nachweis stärkt die Bewerbung
KrankenversicherungsnachweisWird meist von Gastfamilie veranlasst; bestätigen lassen
Visumsgebühr75 € (bar oder Karte, je nach Botschaft)
Der Au-pair-Vertrag muss die gesetzlichen Mindestbedingungen enthalten: Taschengeld, Arbeitszeit, Urlaub, Krankenversicherung. Ein Vertrag, der darunter liegt, wird von der Botschaft nicht akzeptiert – und schützt das Au-pair nicht.

Der Antragsprozess

Fünf Schritte von der Gastfamilie bis zur Einreise.

01
Gastfamilie

Gastfamilie finden und Au-pair-Vertrag abschließen

Über Au-pair-Agenturen oder Plattformen (AuPairWorld, AuPair.com) eine Gastfamilie in Deutschland finden. Vertrag sorgfältig prüfen: Taschengeld mindestens 280 €, Arbeitszeit max. 30 Stunden, eigenes Zimmer, Krankenversicherung, Urlaubsregelung. Agenturen stellen rechtssichere Verträge aus.

Einen Vertrag mit weniger als 280 € Taschengeld oder mehr als 30 Stunden Wochenarbeitszeit nicht unterschreiben – er entspricht nicht den gesetzlichen Mindestbedingungen.
02
Deutschkurs

Grundlegende Deutschkenntnisse vorbereiten

A1-Niveau vor der Einreise vorbereiten – kein gesetzliches Muss, aber ohne Grundkenntnisse ist der Au-pair-Alltag und der Pflicht-Sprachkurs in Deutschland deutlich schwerer. Goethe-Institut, Sprachschulen im Herkunftsland oder Online-Kurse.

03
Termin & Unterlagen

Botschaftstermin buchen und Unterlagen fertigstellen

Termin frühzeitig buchen. Alle Unterlagen vollständig vorbereiten. Au-pair-Vertrag und Einladungsschreiben der Gastfamilie sind Pflichtdokumente. Wartezeiten: 4–16 Wochen je nach Herkunftsland.

04
Botschaft

Botschaftsgespräch

Kurzes Gespräch. Alter, Vertrag, Motivation und Sprachkenntnisse werden geprüft. Bearbeitungszeit: 2–6 Wochen. Reisepass verbleibt bei der Botschaft.

05
Einreise

Einreisen und Au-pair-Jahr beginnen

Bei Aufenthalten über 3 Monate: Wohnanmeldung beim Einwohnermeldeamt (Gastfamilien-Adresse) innerhalb von 14 Tagen. Sprachkurs so früh wie möglich anmelden. Die Gastfamilie ist für die Anmeldung als Vermieter verantwortlich.

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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.