03.02.12 · Chancenkarte

§ 20a AufenthG · Neu 2024

Die Chancen­karte.
Punkte sammeln,
einreisen.

Die Chancenkarte (seit Juni 2024) erlaubt qualifizierten Fachkräften ohne Jobangebot bis zu einem Jahr in Deutschland zu leben, einen Job zu suchen – und dabei bis zu 20 Stunden pro Woche einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. Wer mindestens 6 Punkte im Punktesystem erreicht und eine anerkannte Qualifikation hat, kann dieses Visum beantragen.

6Mindestpunkte
1 JahrAufenthaltsdauer
20 Std.Arbeit/Woche erlaubt

Chancenkarte-Rechner

Punkte einordnen –
ohne Garantie.

Beantworte die wichtigsten Fragen. Der Rechner zeigt eine erste Orientierung, ob die Fachkraft-Option oder das Punktesystem näher betrachtet werden könnte.

Dieses Tool dient nur der ersten Orientierung. Es ersetzt keine Rechtsberatung, keine individuelle Prüfung und keine Entscheidung einer Behörde, Botschaft, Hochschule oder sonstigen zuständigen Stelle.

Ihre Eingaben werden für diese Orientierung nur lokal im Browser verarbeitet und nicht dauerhaft gespeichert. Bitte geben Sie keine Ausweisnummern, Passnummern, Gesundheitsdaten, Bescheide oder sonstigen sensiblen Daten ein. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Lalmano bietet Orientierung, Information und organisatorische Unterstützung. Es erfolgt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Punkte, Voraussetzungen und Nachweise können sich ändern. Bitte prüfen Sie zusätzlich offizielle Quellen.

01
Grundlage zuerst

Ohne Abschluss, Sprache und Finanzierung helfen auch viele Punkte nicht.

Zusätzliche Punkte

Das Punktesystem

Welche Punkte offiziell zählen

Das Punktesystem gilt nur, wenn du keinen deutschen Abschluss und keine volle Anerkennung deiner ausländischen Qualifikation nachweisen kannst.

Option 1 · Ohne Punktesystem

Deutscher Abschluss oder volle Anerkennung in Deutschland

Dann zählst du als Fachkraft. Das Punktesystem ist nicht nötig, Finanzierung bleibt trotzdem Pflicht.

Direktweg
Option 2 · Grundvoraussetzung

Formale Qualifikation + A1 Deutsch oder B2 Englisch + Finanzierung

Pflicht zusätzlich zu den Punkten. Der Berufsabschluss muss in der Regel mindestens zwei Jahre Ausbildung voraussetzen.

6

Minimum
Qualifikation

Teilanerkennung oder Ausgleichsmaßnahme nötig

Wenn im Anerkennungsverfahren eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt wurde.

4

Punkte
Mangelberuf

Qualifikation in einem Engpass- oder Mangelberuf

Zum Beispiel in Gesundheit, IT, Ingenieurwesen oder bestimmten Lehr-/Technikbereichen.

1

Punkt
Deutsch

A2, B1 oder B2+

A2 = 1 Punkt, B1 = 2 Punkte, B2 oder höher = 3 Punkte.

1–3

Punkte
Englisch

Englisch C1 oder höher

B2 Englisch kann die Mindest-Sprachvoraussetzung erfüllen, bringt aber erst ab C1 einen Punkt.

1

Punkt
Berufserfahrung

2 oder 5 Jahre relevante Berufserfahrung

Mind. 2 Jahre in den letzten 5 Jahren = 2 Punkte. Mind. 5 Jahre in den letzten 7 Jahren = 3 Punkte.

2–3

Punkte
Alter

Bis 35 oder bis 40 Jahre

Bis 35 Jahre = 2 Punkte. Von 36 bis 40 Jahre = 1 Punkt.

1–2

Punkte
Zusatzpunkte

Deutschlandbezug oder mitreisender Partner

Mindestens 6 Monate legaler Voraufenthalt in Deutschland = 1 Punkt. Ehe-/Lebenspartner beantragt ebenfalls Chancenkarte = 1 Punkt.

1

je Kriterium
6
Mindestpunkte für die Chancenkarte Punkte aus verschiedenen Kategorien werden addiert. Wichtig ist aber: Die 6 Punkte ersetzen nicht die Grundvoraussetzungen. Formale Qualifikation, A1 Deutsch oder B2 Englisch und gesicherter Lebensunterhalt müssen zusätzlich plausibel nachgewiesen werden.

Was erlaubt ist

Was die Chancenkarte erlaubt – und was nicht

Die Chancenkarte ist flexibler als das Jobsuchvisum. Sie erlaubt Probearbeit, Teilzeitarbeit und einen längeren Aufenthalt – aber nicht die dauerhafte Vollzeitbeschäftigung ohne Wechsel des Aufenthaltstitels.

01 Erlaubtes & Verbotenes

Arbeit, Probearbeit und Grenzen des Titels

Vergleich: Jobsuchvisum § 20

Was erlaubt ist

  • Jobsuche – Kernzweck der Chancenkarte
  • Probearbeit bis zu 2 Wochen pro Arbeitgeber – zum gegenseitigen Kennenlernen
  • Nebenbeschäftigung bis insgesamt 20 Stunden pro Woche – zur Deckung eines Teils der Lebenshaltungskosten während der Suche
  • Netzwerken, Vorstellungsgespräche, Bewerbungsprozesse ohne Einschränkung
  • Aufenthalt bis zu 12 Monate, verlängerbar um weitere 2 Jahre wenn Job in Sicht
  • Familienangehörige können unter bestimmten Bedingungen nachziehen

Was nicht erlaubt ist

  • Keine Vollzeitbeschäftigung in qualifikationsnahem Beruf ohne Wechsel zum Arbeitsvisum oder Blue Card
  • Keine unbefristete Nutzung – nach Job-Fund muss der Aufenthaltstitel gewechselt werden
  • Kein Selbstständigenvisum – für Unternehmensgründung gilt § 21 AufenthG

Verlängerung nach 12 Monaten

Die Chancenkarte kann um bis zu 2 Jahre verlängert werden, wenn ein Jobangebot vorliegt oder konkrete Verhandlungen nachweisbar sind. Ohne Jobangebot oder konkreten Verhandlungsstand ist eine Verlängerung nicht möglich.

Die 20-Stunden-Nebenbeschäftigung ersetzt keine dauerhafte Arbeitserlaubnis. Wer eine qualifizierte Beschäftigung findet, sollte den passenden Aufenthaltstitel vor Arbeitsbeginn sauber mit der Ausländerbehörde klären.

Voraussetzungen & Unterlagen

Was die Botschaft für die Chancenkarte verlangt

Neben den 6 Punkten braucht die Botschaft Nachweise für Qualifikation, Finanzierung und Sprachkenntnisse. Vollständige Unterlagen sind entscheidend – das Punktesystem ersetzt keine Nachweise.

02 Unterlagen

Vollständige Liste für den Botschaftstermin

DokumentHinweis
Gültiger Reisepass + 2 KopienMind. 6 Monate über geplante Ausreise gültig
2 biometrische Lichtbilder35×45 mm, weißer Hintergrund, aktuell
Ausgefülltes VisumsformularOnline, ausgedruckt, unterschrieben
Qualifikationsnachweis + beglaubigte ÜbersetzungHochschulzeugnis oder Berufsabschluss; ZAB-Bewertung oder anabin-Nachweis
Sprachnachweis (je nach Punkte)Goethe A1–B2, telc, IELTS, TOEFL – im Original
Berufserfahrungsnachweis (je nach Punkte)Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen der letzten Jahre
Finanznachweis für 12 MonateSperrkonto oder Verpflichtungserklärung – Richtwert 2026: mindestens 1.091 € netto pro Monat
KrankenversicherungsnachweisFür gesamte 12 Monate; keine Reiseversicherung
Lebenslauf auf DeutschTabellarisch mit Qualifikationen und Berufserfahrung
Visumsgebühr75 € (bar oder Karte, je nach Botschaft)

Zusätzliche Nachweise je nach Punkte-Kategorie

  • Deutschlandbezug: Immatrikulierungsbescheinigung, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltstitel aus früheren Aufenthalten
  • Lebenspartner mit Qualifikation: Heiratsurkunde + Qualifikationsnachweis des Partners
  • Alter bis 40: kein Sondernachweis nötig – aus Reisepass ersichtlich
Der Finanznachweis für 12 Monate ist die höchste finanzielle Hürde der Chancenkarte. Wer plant, die 20 Stunden Nebenbeschäftigung zur Kostendeckung zu nutzen, muss dennoch die Lebensunterhaltssicherung für den Antrag nachweisen – die Arbeit hilft erst nach der Einreise.

Nach dem Job-Fund

Vom Chancenkarte-Inhaber zum Vollzeitbeschäftigten

Sobald ein Jobangebot vorliegt, wechselt der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde. Die Arbeit darf erst nach Erteilung des neuen Titels aufgenommen werden.

03 Titelwechsel

Chancenkarte → Fachkräftevisum oder Blue Card

Arbeitsvisum § 18 Blue Card § 18g
Situation nach Job-FundNächster Aufenthaltstitel
Jobangebot unter 45.300 € brutto/Jahr
Anerkannte Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte § 18a oder § 18b AufenthG
(Arbeitsvisum)
Jobangebot ab 45.300 € brutto/Jahr
Anerkannter Hochschulabschluss (mind. 3 Jahre)
EU Blue Card § 18g AufenthG
Schnellerer Weg zur Niederlassungserlaubnis
Jobangebot in Mangelberuf ab 41.042 €EU Blue Card § 18g AufenthG
Reduziertes Mindestgehalt für Mangelberufe
Selbstständige TätigkeitSelbstständigen-Visum § 21 AufenthG
Businessplan und Kammer-Bewertung nötig

Der Wechsel erfolgt bei der Ausländerbehörde am Wohnort. Während des Verfahrens gilt die Chancenkarte weiter. Arbeit im Zieljob erst nach Erteilung des neuen Titels aufnehmen.

Der Antragsprozess

Fünf Schritte von der Punkteprüfung bis zur Einreise.

01
Punkte prüfen

Eigene Punkte berechnen und Qualifikation klären

Punkte aus den Kategorien Sprache, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug zusammenzählen. Mindestens 6 Punkte nötig. Qualifikationsanerkennung (ZAB oder anabin) parallel einleiten – Bearbeitungszeit 4–12 Wochen.

02
Finanzen

Finanznachweis für 12 Monate sichern

Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder anderer akzeptierter Nachweis. Richtwert 2026: mindestens 1.091 € netto pro Monat. Den Nachweis vor dem Botschaftstermin bereithalten.

Der Finanznachweis ist eine häufige Ablehnungsursache. 20 Stunden Nebenbeschäftigung helfen erst nach Einreise – vorher braucht die Botschaft den Nachweis der Lebensunterhaltssicherung.
03
Termin & Unterlagen

Botschaftstermin buchen und Dokumente fertigstellen

Termin früh buchen, Unterlagen vollständig vorbereiten. Beglaubigte Übersetzungen von vereidigtem Übersetzer. Wartezeiten: 4–16 Wochen je nach Land.

04
Botschaft

Botschaftsgespräch – Punkte und Finanzierung werden geprüft

Die Botschaft prüft Punkte, Qualifikation und Finanznachweis. Vorbereitung auf Fragen zu Zieljob und Jobsuchstrategie. Bearbeitungszeit: 2–6 Wochen.

05
Einreise

Einreisen und sofort aktiv werden

Wohnanmeldung innerhalb von 14 Tagen. Steuer-ID beantragen. Bankkonto eröffnen. Jobsuche sofort starten – die 12 Monate laufen ab Einreise. Teilzeitarbeit (20 Std./Woche) kann nach Anmeldung aufgenommen werden.

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Redaktionelle Transparenz

Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.