02.03.02 · Ausbildung – Voraussetzungen

Was du
mitbringen
musst.

Nicht jeder Schulabschluss, nicht jedes Sprachniveau reicht für jeden Betrieb. Was konkret gilt, hängt vom Beruf und vom Betrieb ab – nicht von allgemeinen Regeln. Das hier klärt, was du wissen musst, bevor du dich bewirbst.

B1–B2Deutschniveau
4–12 W.Anerkennung
18–25Typisches Alter
Startseiten-Level · Voraussetzungen

Nicht jeder Wunsch
ist schon ein Weg.

Schulabschluss, Sprache, Alter, Finanzierung und Berufsziel entscheiden zusammen, ob Ausbildung in Deutschland realistisch wird.

01 Klarheit

Mindestbasis prüfen

Sprachniveau, Schulabschluss und Bewerbungsfähigkeit müssen zusammenpassen.

02 Risiko

B1/B2 unterschätzen

Viele Absagen entstehen nicht wegen Motivation, sondern wegen Sprache und Nachweisen.

03 Nächster Schritt

Lücken benennen

Was fehlt, muss vor Bewerbung oder Visum gezielt geschlossen werden.

Voraussetzungen prüfen

Wie auf der Startseite: erst Richtung klären, dann Details entscheiden.

Voraussetzung 01

Schulabschluss – was gilt

Für eine Ausbildung in Deutschland gibt es keine einheitliche Mindestvoraussetzung. Welcher Abschluss ausreicht, legt jeder Betrieb selbst fest – abhängig vom Ausbildungsberuf.

01 Schulabschluss

Was Betriebe verlangen – und was sie akzeptieren

Was Betriebe in der Praxis fordern

AusbildungsbereichTypischer MindestabschlussBemerkung
Handwerk (Maler, Tischler, KFZ)HauptschulabschlussPraktische Eignung im Vordergrund
Pflege & GesundheitMittlere Reife (Realschule)Seit 2020 bundeseinheitliche Pflegeausbildung
Kaufmännisch (Büro, Handel, Logistik)Mittlere ReifeGute Deutschkenntnisse entscheidend
IT / InformatikAbitur oder Mittlere ReifeTechnisches Verständnis wird geprüft
Banken, VersicherungenAbitur oder FachabiturHöchste Anforderungen im kaufmännischen Bereich
Gastronomie, KücheHauptschulabschlussPraxisnaher Bereich, auch Quereinsteiger
Medizinische FachangestellteMittlere ReifeKommunikation auf Deutsch zentral

Was mit ausländischem Abschluss gilt

Ein ausländischer Schulabschluss wird in Deutschland nicht automatisch einem deutschen gleichgestellt. Für das Ausbildungsvisum muss der Abschluss bewertet werden – entweder durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) oder durch einen vergleichbaren Nachweis. Der Betrieb entscheidet auf Basis dieser Bewertung, ob er die Bewerbung berücksichtigt.

Manche Betriebe akzeptieren ausländische Abschlüsse auch ohne formale Anerkennung – besonders in Mangelberufen wie Pflege, Handwerk und Logistik. Den Betrieb direkt fragen, was er für die Bewerbung verlangt. Nicht annehmen, dass eine Ablehnung wegen des Abschlusses kommt – sie kann andere Gründe haben.

Voraussetzung 02

Deutschniveau – was für Ausbildungsberufe gilt

Für die Ausbildung selbst gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Sprachniveau. Was gilt, bestimmt der Betrieb – und der Beruf. In der Praxis ist B2 der Standard für technische und kaufmännische Berufe.

02 Deutschniveau

Was die Niveaus bedeuten und welches du brauchst

Das Niveausystem geht von A1 (Grundkenntnisse) bis C2 (muttersprachlich). Für Ausbildungen relevant sind B1 bis B2.

A1Grundlagen

Für Ausbildung nicht ausreichend

A2Elementar

Für Ausbildung nicht ausreichend

B1Selbstständig

Minimum für einfache Ausbildungsberufe (Küche, einfaches Handwerk)

B2Standard

Standard für kaufmännnische, technische und Pflegeberufe

C1Kompetent

Für Banken, Versicherungen, gehobene kaufmännnische Ausbildungen

C2Exzellent

Nur bei sprachintensiven Berufen erforderlich

Welchen Nachweis der Betrieb erwartet

Für das Ausbildungsvisum verlangt die Botschaft keinen formalen Sprachnachweis – das Visum setzt einen Ausbildungsvertrag voraus, keinen Sprachkurs. Der Betrieb kann jedoch einen Sprachnachweis als Bewerbungsvoraussetzung festlegen. Gängige Zertifikate: Goethe-Zertifikat B1/B2, telc Deutsch B1/B2, ÖSD.

Wichtig: Der Deutschkurs gehört in die Vorbereitungsphase, nicht als erster Schritt. Zuerst den Beruf wählen, dann das geforderte Niveau klären, dann gezielt den richtigen Kurs buchen. Ein B2-Kurs für einen Beruf, der B1 ausreicht, ist verschwendete Zeit und Geld.

Kein Sprachkurs buchen, bevor das Niveau des Zielberufs und des Zielbetriebs klar ist. Ein nicht anerkannter oder zu niedrig angesetzter Kurs muss wiederholt werden.

Voraussetzung 03

Schulabschluss anerkennen lassen

Für das Ausbildungsvisum muss der ausländische Schulabschluss in Deutschland bewertet werden. Die Bewertung ist nicht gleichbedeutend mit einer Anerkennung – sie gibt der Botschaft und dem Betrieb einen vergleichbaren Anhaltspunkt.

03 Anerkennung

Wo und wie der Abschluss bewertet wird

Zwei Wege zur Bewertung

A

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

Die ZAB ist die offizielle deutsche Stelle für die Bewertung ausländischer Schulabschlüsse. Sie stellt eine Zeugnisbewertung aus, die angibt, welchem deutschen Abschluss der ausländische entspricht. Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen. Gebühr: ca. 200 €. Empfohlen, wenn der Betrieb eine formale Bewertung verlangt.

B

anabin-Datenbank der Kultusministerkonferenz

Für zahlreiche Länder und Abschlüsse ist in der anabin-Datenbank eingetragen, welchem deutschen Abschluss sie entsprechen. Manche Betriebe akzeptieren den anabin-Nachweis ohne ZAB-Bewertung – besonders bei Abschlüssen mit Status H+. Kostenlos, sofort verfügbar, kein Antrag nötig.

C

Direkte Vorlage beim Betrieb (ohne formale Anerkennung)

In Mangelberufen (Pflege, Handwerk, Gastronomie) akzeptieren manche Betriebe das Originalzeugnis mit beglaubigter Übersetzung ohne formale ZAB-Bewertung. Den Betrieb direkt fragen, was er verlangt – bevor Zeit und Geld in die Anerkennung investiert werden.

Unterlagen für die ZAB-Bewertung

  • Schulzeugnis im Original
  • Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche (von vereidigtem Übersetzer)
  • Ausgefülltes Antragsformular (online auf anabin.kmk.org)
  • Kopie des Reisepasses
  • Gebührenzahlung ca. 200 € (Banküberweisung)
Die ZAB-Bewertung dauert 4–12 Wochen. Sie sollte parallel zur Betriebssuche beantragt werden – nicht erst nach dem Vertragsabschluss. Wer wartet, bis der Betrieb eine Zusage gibt, verzögert den Visumsantrag um Wochen.

Weitere Voraussetzungen

Alter, Gesundheit und was sonst noch gilt

Neben Schulabschluss und Sprache gibt es weitere Faktoren, die die Eignung für eine Ausbildung beeinflussen. Keine dieser Voraussetzungen ist generell ausschließend – aber alle sollten vor der Bewerbung geklärt werden.

04 Weitere Faktoren

Alter, Gesundheit, Führungszeugnis

Alter

Für eine duale Ausbildung gibt es keine gesetzliche Altersgrenze nach oben. In der Praxis sind die meisten Auszubildenden zwischen 16 und 25 Jahren. Internationale Bewerber sind in der Regel älter – das ist bei Betrieben, die gezielt internationale Fachkräfte ausbilden, kein Ausschlussgrund. Unter 18 Jahren gelten besondere Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Gesundheitszeugnis / Ärztliche Untersuchung

Für bestimmte Berufe (Lebensmittelbereich, Pflege, Gastronomie) ist ein Gesundheitszeugnis oder eine Vorsorgeuntersuchung Pflicht. Das Gesundheitszeugnis für den Lebensmittelbereich (§ 43 IfSG) wird beim Gesundheitsamt beantragt – nach der Einreise, vor dem Ausbildungsstart.

Erweitertes Führungszeugnis

Für Ausbildungen mit Umgang mit Minderjährigen (Erzieher, Jugendhilfe, Schule) ist ein erweitertes Führungszeugnis Pflicht. Das Führungszeugnis kann erst nach der Anmeldung in Deutschland beantragt werden. Im Herkunftsland wird ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt – übersetzt und beglaubigt.

BerufsfeldZusätzliche AnforderungWann
Lebensmittel / GastronomieGesundheitszeugnis § 43 IfSGVor Ausbildungsstart, nach Einreise
Pflege / KrankenhausImpfnachweis (Hepatitis B, Masern)Vor Ausbildungsstart
Kinder / JugendErweitertes FührungszeugnisVor oder mit Ausbildungsstart
Sicherheit / BewachungSachkundeprüfung § 34a GewOWährend oder vor Ausbildung
KFZ / FahrschuleFührerschein je nach TätigkeitsfeldBetriebsabhängig
Diese Nachweise werden nach der Einreise beantragt – nicht vorher. Sie sind keine Visumsvoraussetzung, sondern eine Ausbildungsvoraussetzung. Den Betrieb fragen, was er bis zum ersten Ausbildungstag benötigt.

Nächste Schritte

03 Nach Klärung

Bewerbung

06 Davor

Berufe & Branchen

04 Nach Vertrag

Ausbildungsvisum

Zurück

Ausbildung – Überblick

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Entscheidungshilfe

Was du auf dieser Seite
konkret entscheiden solltest.

Ausbildungsinteressierte, die prüfen wollen, ob Sprache, Abschluss und Nachweise für den Einstieg reichen.

01

Nächster sinnvoller Schritt

Sprachstand, Schulabschluss und Bewerbungsfähigkeit vor der Betriebssuche klären.

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Redaktion & Quellen

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