03.02.06 · Sprachkursvisum

§ 16f AufenthG

Das Sprach­kurs­visum.
Deutsch lernen –
mit Grenzen.

Das Sprachkursvisum erlaubt einen Aufenthalt in Deutschland ausschließlich zum Zweck des Sprachkurses – für bis zu 12 Monate. Es erlaubt keine Erwerbstätigkeit und keine Verlängerung über 12 Monate hinaus. Wer danach studieren oder arbeiten will, braucht ein anderes Visum.

12 Mo.Max. Aufenthalt
75 €Visumsgebühr
0 €Erwerbstätigkeit
Was das Visum erlaubt

Erlaubt

  • Aufenthalt in Deutschland für bis zu 12 Monate
  • Deutschkurs bei einem anerkannten Sprachkursanbieter
  • Kursanbieter frei wählbar – Goethe-Institut, Volkshochschule, private Sprachschulen
  • Kursintensität und Kursformat ohne Einschränkung
  • Verlängerung innerhalb der 12-Monate-Grenze bei lückenloser Kursbelegung
  • Reisen innerhalb des Schengen-Raums während der Aufenthaltsdauer
Was das Visum nicht erlaubt

Nicht erlaubt

  • Keine Erwerbstätigkeit – weder Vollzeit noch Teilzeit noch Minijob
  • Kein Studium – dafür gilt das Studienvisum § 16b
  • Keine Verlängerung über 12 Monate – danach Ausreise erforderlich
  • Kein Wechsel zum Aufenthaltstitel für Arbeit oder Studium von innerhalb Deutschlands (Ausnahmen möglich, aber nicht garantiert)
  • Keine Ausbildung – dafür gilt das Ausbildungsvisum § 16a
  • Kein Nachzug von Familienangehörigen zu Sprachkursvisa-Inhabern

Voraussetzungen

Was für das Sprachkursvisum nötig ist

Das Sprachkursvisum hat vergleichsweise wenige Voraussetzungen – aber zwei Dinge sind nicht verhandelbar: die Kursbestätigung eines anerkannten Anbieters und der Nachweis der Lebenshaltungskosten.

01 Voraussetzungen

Was die Botschaft verlangt – und was vorher geklärt sein muss

Alle Visumarten im Überblick

1. Kursbestätigung eines anerkannten Sprachkursanbieters

Die Kursbestätigung muss von einem in Deutschland anerkannten Sprachkursanbieter stammen. Sie muss den Kursbeginn, das Kursende, die Kursintensität (Wochenstunden) und den Preis ausweisen. Ein selbst buchbarer Online-Kurs reicht nicht – der Kurs muss in Deutschland stattfinden.

2. Nachweis der Lebenshaltungskosten

Anders als beim Studienvisum gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Sperrkonto. Die Botschaft prüft jedoch, ob die finanziellen Mittel für den Aufenthalt ausreichen. Richtwert: ca. 700–1.000 € pro Monat für Unterkunft, Lebenshaltung und sonstige Kosten. Nachweismittel: Kontoauszüge, Bankbescheinigung, Bürgschaft, Unterhaltsnachweis.

Vollständige Unterlagenliste

DokumentHinweis
Gültiger Reisepass + 2 KopienMind. 6 Monate über geplante Abreise gültig
2 biometrische Lichtbilder35×45 mm, weißer Hintergrund, aktuell
Ausgefülltes VisumsformularOnline, ausgedruckt, unterschrieben
KursbestätigungMit Kursort, Dauer, Wochenstunden und Gebühr
Nachweis der LebenshaltungskostenKontoauszüge (letzten 3 Monate), Bankbescheinigung oder Bürgschaft
KrankenversicherungsnachweisMuss gesamten Aufenthalt abdecken – keine Reisekrankenversicherung
UnterkunftsnachweisBuchungsbestätigung, Wohnheimzusage oder Wohnungsangebot
MotivationsschreibenWarum Deutsch, warum Deutschland – kurz und konkret
Visumsgebühr75 € (bar oder Karte, je nach Botschaft)

Optional / je nach Botschaft

  • Schulabschluss oder Hochschulzeugnis – zeigt Bildungsabsicht und -hintergrund
  • Nachweis bestehender Sprachkenntnisse – falls vorhanden; zeigt den Ausgangspunkt
  • Rückflugticket oder Reiseplanung – belegt Absicht zur rechtzeitigen Ausreise
Das Sprachkursvisum kann in der Regel nicht in einen Aufenthaltstitel für Arbeit oder Studium umgewandelt werden, während man in Deutschland ist. Wer nach dem Kurs studieren oder arbeiten will, muss das entsprechende Visum vor der Einreise beantragen – oder nach dem Sprachkurs ausreisen und neu einreisen.

Passt das Visum?

Wann das Sprachkursvisum sinnvoll ist – und wann nicht

Das Sprachkursvisum ist das richtige Visum für eine Minderheit der Menschen, die nach Deutschland kommen wollen. Wer langfristig in Deutschland leben, studieren oder arbeiten will, sollte zuerst prüfen, ob ein anderes Visum direkt der bessere Weg ist.

02 Für wen

Wann es passt – und welche Alternative es gibt

Studienvisum § 16b Ausbildungsvisum § 16a Alle Visumarten

Das Sprachkursvisum passt, wenn …

  • Das einzige Ziel Deutsch lernen in Deutschland ist – ohne Studien- oder Arbeitsabsicht
  • Der Aufenthalt kürzer als 12 Monate geplant ist
  • Das aktuelle Deutschniveau für Studienvisum oder Ausbildungsvisum noch nicht ausreicht
  • Die Person als Vorbereitung auf ein späteres Studienvisum ein hohes Sprachniveau erreichen will – und danach ausreist und neu einreist

Das Sprachkursvisum passt nicht, wenn …

  • Die Absicht ist, danach direkt in Deutschland zu bleiben – das Visum kann nicht vor Ort verlängert oder umgewandelt werden
  • Ein Studentenvisum möglich ist – dann direkt das Studienvisum beantragen, nicht erst Sprachkurs und dann Studium
  • Der Sprachkurs Teil einer Ausbildungsvorbereitung ist – dann Ausbildungsvisum direkt nach Vertragsabschluss
  • Die Person nebenher arbeiten möchte – das Sprachkursvisum erlaubt das nicht
Wer plant, nach dem Sprachkurs zu studieren: Das Deutschniveau für das Studienvisum muss vor der Einreise als Studierender nachgewiesen werden. Das Sprachkursvisum allein berechtigt nicht zur Immatrikulierung. Der korrekte Weg: Sprachkurs → Ausreise → Studienvisum beantragen → neue Einreise.

Kursanbieter

Welche Sprachkursanbieter für das Visum akzeptiert werden

Die Botschaft verlangt die Kursbestätigung eines anerkannten Anbieters in Deutschland. Online-Kurse und Kurse im Herkunftsland reichen nicht aus.

Staatlich

Goethe-Institut

Staatlich anerkannt, international bekannt. Kurse A1–C2. Teurer als private Anbieter.

Kommunal

Volkshochschule (VHS)

Günstigste Option. Zahlreiche Standorte. Nicht immer intensive Kurse verfügbar.

Privat · Intensiv

DID Deutsch-Institut

Intensive Wochenkurse, mehrere Städte. Unterkunft in der Regel buchbar.

Privat · Intensiv

Carl Duisberg Centren

Intensive Kurse, Deutsch-Tests, Prüfungsvorbereitungen. Mehrere Standorte.

Privat

Tandem Sprachschulen

Mehrere Städte. Flexible Kursformate. Visa-Bestätigungen ausstellbar.

Privat

Berlitz Deutschland

Intensivkurse und Einzelstunden. Schwerpunkt Beruf und Geschäftsdeutsch.

Integration

Integrationskurs (BAMF)

Nur für bestimmte Aufenthaltstitel. Nicht für Sprachkursvisum geeignet.

Prüfung

Telc / ÖSD / TestDaF

Prüfungszentren, keine Kursanbieter. Kursbestätigung kommt vom Kursanbieter, nicht vom Prüfungszentrum.

Vor der Buchung beim Kursanbieter nachfragen, ob er eine Visumsbestätigung ausstellen kann, die den Anforderungen der deutschen Botschaft im jeweiligen Herkunftsland entspricht. Manche Botschaften haben spezifische Formatvorgaben.
Wichtig

Das Sprachkursvisum lässt sich nicht verlängern, um danach zu bleiben. Wer langfristig in Deutschland leben will, braucht von Anfang an das richtige Visum.

Der Antragsprozess

Fünf Schritte von der Kursbuchung bis zur Einreise.

01
Kurs buchen

Sprachkurs bei einem anerkannten Anbieter buchen

Anbieter in Deutschland wählen, Kursdauer festlegen, Kursbestätigung mit allen relevanten Angaben anfordern. Sicherstellen, dass der Anbieter visumsrelevante Bestätigungen ausstellt.

02
Unterkunft

Unterkunft in Deutschland klären

Wohnheim des Kursanbieters, Gastfamilie oder privates Zimmer. Unterkunftsnachweis wird für den Botschaftstermin benötigt. Temporäre Buchung reicht als Nachweis.

03
Termin & Unterlagen

Botschaftstermin buchen und Unterlagen zusammenstellen

Termin möglichst früh buchen. Alle Unterlagen vollständig vorbereiten. Krankenversicherung muss die gesamte Aufenthaltsdauer abdecken.

Für kurze Aufenthalte unter 3 Monaten: Kein Visum nötig für Nicht-EU-Bürger aus visumsfreien Ländern – aber Botschaft prüfen, ob das zutrifft.
04
Botschaft

Botschaftsgespräch

Kurzes Gespräch: Zweck des Aufenthalts, Kursdetails, Finanzierung. Bearbeitungszeit: 2–6 Wochen. Reisepass verbleibt bei der Botschaft.

05
Einreise

Einreisen – Kurs beginnt

Keine Wohnanmeldung Pflicht für kurze Sprachkursaufenthalte – aber empfohlen ab 3 Monaten. Kursbesuch ist Pflicht: Fehlzeiten können bei Verlängerungsanträgen problematisch werden.

Du willst Deutsch lernen – aber nicht sicher, ob das Sprachkursvisum der richtige Weg ist.
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Redaktionelle Transparenz

Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.