§ 16f AufenthG
Das Sprachkursvisum erlaubt einen Aufenthalt in Deutschland ausschließlich zum Zweck des Sprachkurses – für bis zu 12 Monate. Es erlaubt keine Erwerbstätigkeit und keine Verlängerung über 12 Monate hinaus. Wer danach studieren oder arbeiten will, braucht ein anderes Visum.
Erlaubt
Nicht erlaubt
Voraussetzungen
Das Sprachkursvisum hat vergleichsweise wenige Voraussetzungen – aber zwei Dinge sind nicht verhandelbar: die Kursbestätigung eines anerkannten Anbieters und der Nachweis der Lebenshaltungskosten.
Was die Botschaft verlangt – und was vorher geklärt sein muss
Alle Visumarten im ÜberblickDie Kursbestätigung muss von einem in Deutschland anerkannten Sprachkursanbieter stammen. Sie muss den Kursbeginn, das Kursende, die Kursintensität (Wochenstunden) und den Preis ausweisen. Ein selbst buchbarer Online-Kurs reicht nicht – der Kurs muss in Deutschland stattfinden.
Anders als beim Studienvisum gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Sperrkonto. Die Botschaft prüft jedoch, ob die finanziellen Mittel für den Aufenthalt ausreichen. Richtwert: ca. 700–1.000 € pro Monat für Unterkunft, Lebenshaltung und sonstige Kosten. Nachweismittel: Kontoauszüge, Bankbescheinigung, Bürgschaft, Unterhaltsnachweis.
| Dokument | Hinweis |
|---|---|
| Gültiger Reisepass + 2 Kopien | Mind. 6 Monate über geplante Abreise gültig |
| 2 biometrische Lichtbilder | 35×45 mm, weißer Hintergrund, aktuell |
| Ausgefülltes Visumsformular | Online, ausgedruckt, unterschrieben |
| Kursbestätigung | Mit Kursort, Dauer, Wochenstunden und Gebühr |
| Nachweis der Lebenshaltungskosten | Kontoauszüge (letzten 3 Monate), Bankbescheinigung oder Bürgschaft |
| Krankenversicherungsnachweis | Muss gesamten Aufenthalt abdecken – keine Reisekrankenversicherung |
| Unterkunftsnachweis | Buchungsbestätigung, Wohnheimzusage oder Wohnungsangebot |
| Motivationsschreiben | Warum Deutsch, warum Deutschland – kurz und konkret |
| Visumsgebühr | 75 € (bar oder Karte, je nach Botschaft) |
Passt das Visum?
Das Sprachkursvisum ist das richtige Visum für eine Minderheit der Menschen, die nach Deutschland kommen wollen. Wer langfristig in Deutschland leben, studieren oder arbeiten will, sollte zuerst prüfen, ob ein anderes Visum direkt der bessere Weg ist.
Wann es passt – und welche Alternative es gibt
Studienvisum § 16b Ausbildungsvisum § 16a Alle VisumartenKursanbieter
Die Botschaft verlangt die Kursbestätigung eines anerkannten Anbieters in Deutschland. Online-Kurse und Kurse im Herkunftsland reichen nicht aus.
Goethe-Institut
Staatlich anerkannt, international bekannt. Kurse A1–C2. Teurer als private Anbieter.
Volkshochschule (VHS)
Günstigste Option. Zahlreiche Standorte. Nicht immer intensive Kurse verfügbar.
DID Deutsch-Institut
Intensive Wochenkurse, mehrere Städte. Unterkunft in der Regel buchbar.
Carl Duisberg Centren
Intensive Kurse, Deutsch-Tests, Prüfungsvorbereitungen. Mehrere Standorte.
Tandem Sprachschulen
Mehrere Städte. Flexible Kursformate. Visa-Bestätigungen ausstellbar.
Berlitz Deutschland
Intensivkurse und Einzelstunden. Schwerpunkt Beruf und Geschäftsdeutsch.
Integrationskurs (BAMF)
Nur für bestimmte Aufenthaltstitel. Nicht für Sprachkursvisum geeignet.
Telc / ÖSD / TestDaF
Prüfungszentren, keine Kursanbieter. Kursbestätigung kommt vom Kursanbieter, nicht vom Prüfungszentrum.
Das Sprachkursvisum lässt sich nicht verlängern, um danach zu bleiben. Wer langfristig in Deutschland leben will, braucht von Anfang an das richtige Visum.
Der Antragsprozess
Anbieter in Deutschland wählen, Kursdauer festlegen, Kursbestätigung mit allen relevanten Angaben anfordern. Sicherstellen, dass der Anbieter visumsrelevante Bestätigungen ausstellt.
Wohnheim des Kursanbieters, Gastfamilie oder privates Zimmer. Unterkunftsnachweis wird für den Botschaftstermin benötigt. Temporäre Buchung reicht als Nachweis.
Termin möglichst früh buchen. Alle Unterlagen vollständig vorbereiten. Krankenversicherung muss die gesamte Aufenthaltsdauer abdecken.
Für kurze Aufenthalte unter 3 Monaten: Kein Visum nötig für Nicht-EU-Bürger aus visumsfreien Ländern – aber Botschaft prüfen, ob das zutrifft.Kurzes Gespräch: Zweck des Aufenthalts, Kursdetails, Finanzierung. Bearbeitungszeit: 2–6 Wochen. Reisepass verbleibt bei der Botschaft.
Keine Wohnanmeldung Pflicht für kurze Sprachkursaufenthalte – aber empfohlen ab 3 Monaten. Kursbesuch ist Pflicht: Fehlzeiten können bei Verlängerungsanträgen problematisch werden.
Du willst Deutsch lernen – aber nicht sicher, ob das Sprachkursvisum der richtige Weg ist.
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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.